Hauskoppel; Erneuerung
Wenn die Gemeinden beschließen, eine Straße zu erneuern, dann kommt zunächst Freude auf. Man geht davon aus, dass die Kosten für die Maßnahme von der Gemeinde getragen werden. Man ist schließlich nicht zum Ob und Wie gefragt worden. Zahlreiche Beispiele aus der näheren und weiteren Umgebung zeigen, dass die Ernüchterung kommt, wenn die Gemeinde die Rechnung aufmacht. Dazu ist sie in Schleswig-Holstein sogar verpflichtet. Unterlässt sie die Umlegung auf die Bürger, droht Amt und Gemeinde der Vorwurf der Untreue. Die derzeitige Regierungskoalition in Kiel hat diese Verpflichtung im Gesetz erneuert, nachdem die CDU es für einige Jahre den Gemeinden überlassen hatte, die Kosten auf die Bürger zu überwälzen.
Bei den Kosten handelt es sich um erhebliche Beträge in der Größenordnung der Erschließungskosten. Sie werden in Art des Erschließungskostenbeitrages auf die Anlieger umgelegt. Auch unbebaute Grundstücke, sofern bebaubar, sind betroffen. Die Gemeinden verlangen je nach Art der Straße einen Anteil von 75 % - 20 %. Dassendorf Hauskoppel: 75 %. Welche Prozentsätze in Dassendorf für welche Strassen gelten, kann der Leser unter http://www.dassendorf.de/mediapool/69/692118/data/satzungen/06082010_ausbaubeitragssatzung.pdf und unter http://www.dassendorf.de/mediapool/69/692118/data/satzungen/Anlage_1_zur_Ausbaubeitragssatzung.pdf
Unklar bleibt, was zu umlagefähigen Kosten gehört . Werden Abwasserkanäle erneuert, sind das in der Regel Kosten des Betreibers des Kanalnetzes. Auch neue Telefon- oder Gasleitungen gehören nicht zu den umlagefähigen Kosten. Die Kosten für die Straßenerneuerungen schlagen schnell mit einigen 100.000 € zu Buche. Es lohnt sich also, das Erneuerungsprojekt sorgfältig zu begleiten, damit keine unnötigen oder luxuriösen Maßnahmen durchgeführt und später abgerechnet werden können.
Besonders problematisch ist es, wenn die Gemeinde die Maßnahmen nach der Ausbaubeitragssatzung vor die regelmäßige Wartung und Pflege der Straße setzt. Verkürzt gesagt: Zunächst schaut man dem Niedergang der Straße z.B. durch Überlastung zu und erklärt dann die Straße zum einem Fall für die Grundsanierung auf Kosten der Anlieger.
Vor den Kosten schützt nicht, dass in früheren Jahren bereits Erschließungskosten gezahlt wurden. Die Heranziehungsbescheide trudeln den Bürgern oftmals unangekündigt ins Haus. Manche Gemeinden sind damit sehr unsensibel und lassen die Bürger bis zur letzten Sekunde im Unklaren. Die Bescheide sind nach 4 Wochen rechtswirksam.
Ähnliches beobachtet man auch in Dassendorf. Wer, was bezahlen soll, das wissen die Betroffenen bis jetzt nicht. Man kläre die Rechtsfrage, heißt es auf Nachfrage betroffener Anlieger. Was dabei herauskommt, kann man ahnen. Bezahlen!
Gebäude nun durch ein weiteres massiges Gebäude mit Schlichtwohnungen ersetzt werden. Als sozialromantische Begründung hieß es, Wohnraum für junge Familien, Geringverdiener und Flüchtlinge sollte geschaffen werden. Dazu müsste allerdings der Bebauungsplan geändert werden. Wie in Dassendorf seit einiger Zeit üblich, sollte das im Ruckzuckverfahren als vereinfachte Änderung durchgezogen werden. Bei der Abstimmung über den Aufstellungsbeschluss für die beabsichtigte Änderung kam es wegen des irrationalen Stimmverhaltens einiger Gemeindevertreter zum Eklat. Aus dem Schnellverfahren wurde aber nichts. Eine neue gesetzliche Möglichkeit hatte sich bei den betroffenen Bürgern herumgesprochen. Danach können die Bürger in der frühen Phase des Bebauungsplanverfahrens ein Bürgerbegehren einreichen, wonach ein Bürgerentscheid über die beabsichtigte Planung (/sänderung) durchgeführt werden soll. Dafür sind in Dassendorf ca. 250 Stimmen /Unterschriften erforderlich.
ministerieller "Weisungen" durch. Die Gemeinde ist bei den Aufgaben nach "Weisung" außen vor, weil dies hoheitliche Akte sind. Das Amt hat natürlich erhebliche Kosten für die Erledigung dieser Weisungen. Angefangen von lfd. Kosten für Sachleistungen, Geldleistungen und Unterbringungskosten (Wohnungs- und Gebäudemieten). Weiter geht es mit den Kosten für die gesundheitliche Versorgung. Hinzu kommen die Kosten für Investitionen in Gebäude zwecks Unterbringung. Die Investitionen des Amtes belaufen sich mittlerweile im Millionenbereich. Zusätzlich wird das Personal des Amtes eingespannt, soweit dass scheinbar kaum noch Raum für Aufgabenwahrnehmung neben der Flüchtlingsproblemtik besteht. Das Amt ist bei den Kosten leidenschaftslos. Es finanziert sich durch Zwangsumlagen auf die Gemeinden, die wiederum Zwangsmitglieder sind. Deshalb hegt es auch keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der diversen Weisungen des Landes in Sachen Flüchtlingskrise. Bezahlen müssen die Gemeinden.
nung für den hiesigen Planungsraum wurde vom Oberverwaltungsgericht am 20.1.2015 als rechtswidrig erklärt. Somit ist eine unklare Rechtslage entstanden. Die Landesregierung hat dies mit diversen Erlassen aufgefangen. Alle Windradplanungen stehen unter einem Vorbehalt bis zum 5.Juni 2017. Es sind Ausnahmegenehmigungen möglich, sofern die Planungen in Eignungsgebieten liegen. Die Feldaue zwichen Dassendorf und Brunstorf wird als Eignungsgebiet (siehe Karte unten; klick) angesehen. In diesen Eignungsgebieten sind Anlagen unzulässig, wenn die sogenannten harten und weichen Kriterien erfüllt sind. Darüberhinaus sollen weitere Kriterien bei der Abwägung gelten. Soweit keine Tabukriterien vorliegen, bezieht die Landesplanungsbehörde bei der weiteren Flächenauswahl weitere im öffentlichen Interesse liegenden Erwägungen und räumliche oder rechtliche Gegebenheiten ein. Um die Zielsetzungen einer zukünftigen Landesplanung nicht zu behindern, sollen weitere Kriterien für die Ausnahmeerteilungen beachtet werden. (
elügen, aber fühlte sich wohl dabei. Die SPD-Mehrheit mit der GuD in der Gemeindevertretung peitschte die Pläne durch. Die GuD zerlegte sich dabei, weil sie ihr lauthals gegebenes Wahlversprechen verriet. Gemeindevertreter Straßburg (SPD) war in seinem Element. Die Wohnmobilconnection in Hochform. Planung und Erschließung wurden an die Kreissparkasse- Immo. GmbH abgegeben. Diese konnte nun die Planungsgewinne ungeschmälert einstreichen. Irgendwann tauchte in der Bergedorfer Zeitung ein Foto auf: Johannsen, Falkenberg, Pieplow, Buhk in trauter Runde am Wohnzimmertisch. Ein Bild, das alles sagt.
Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.