Mehr Demokratie im Planungsrecht! Neues Gesetz zeigt Wirkung

Im Neubaugebiet "Am Holunderbusch" war ein größerer Bereich für Parkplätze und eine Sozialstation geplant. Das geplante Gebäude passte sich an die rundherum stehende Einfamilienhausbebauung an. Weil kein Betreiber für die Sozialstation gefunden werden konnte,  sollte das mehrdemokratieGebäude nun durch ein weiteres massiges Gebäude mit Schlichtwohnungen ersetzt werden. Als sozialromantische Begründung hieß es, Wohnraum für junge Familien, Geringverdiener und Flüchtlinge sollte geschaffen werden. Dazu müsste allerdings der Bebauungsplan geändert werden. Wie in Dassendorf seit einiger Zeit üblich, sollte das im Ruckzuckverfahren als vereinfachte Änderung durchgezogen werden. Bei der Abstimmung über den Aufstellungsbeschluss für die beabsichtigte Änderung kam es wegen des irrationalen Stimmverhaltens einiger Gemeindevertreter zum Eklat.  Aus dem Schnellverfahren wurde aber nichts. Eine neue gesetzliche Möglichkeit hatte sich bei den betroffenen Bürgern herumgesprochen. Danach können die Bürger in der frühen Phase des Bebauungsplanverfahrens ein Bürgerbegehren einreichen, wonach ein Bürgerentscheid über die beabsichtigte Planung (/sänderung) durchgeführt werden soll. Dafür sind in Dassendorf ca. 250 Stimmen /Unterschriften erforderlich.

Angesichts der allgemeinen Empörung über die Absichten der Mehrheit in der Gemeindevertretung war dieses Quorum leicht zu erreichen. Bei ca. 350 Unterschriften hörten die Initiatoren auf zu sammeln. Das reichte. Das Bürgerbegehren auf Bürgerentscheid wurde von der Kommunalaufsicht genehmigt. Im nächsten Schritt hätten alle Bürger über den beantragten Bürgerentscheid abstimmen müssen. Dem Bürgerentscheid wichen die Befürworter der Maßnahme dann lieber aus. Sie hoben den Aufstellungsbeschluss auf, weil das Ergebnis eines Bürgerentscheides abzusehen war.  Allzu einfach war zu erkennen, wie die Seilschaften gestrickt waren. Die Neubürger am Holunderbusch wären fast Opfer der Kumpanei von SPD und Investor geworden.

Der Erfolg der Anlieger ist von allgemeinem Interesse, weil diese Gesetzesänderung den Bürgern endlich die Möglichkeit gibt, im Bebauungsplanverfahren entscheidenden Einfluß zu nehmen.

Die Gesetzesänderung wurde am 22.2.2013

durch den Landtag auf Initiative des Vereins "Mehr Demokratie" geschaffen. Bekanntlich ist das Bebauungsplanverfahren ein offenes Feld für interessenbestimmtes staatliches Handeln. Die Vielzahl der Rechtstreitigkeiten zeugt davon. Leider sind die gesetzlichen Bestimmungen immer lascher geworden, so dass Gerechtigkeit und Umwelt schnell unter die Räder kommen. Die neu eingeführte Strafbarkeit der Bestechung und Vorteilsnahme von Gemeindevertretern wird trotz der schwierigen Beweislage vielleicht Verbesserungen bringen. Die gesetzliche Möglichkeit über das "Ob" einer Bauleitplanung einen Bürgerentscheid beantragen zu können, hat sich aber bereits in mehreren Fällen als scharfes Schwert gegen Planungswillkür und Interessentenklüngel erwiesen.

Bei der Nutzung der neuen Vorschriften ist unbedingt zu beachten, dass nur in der Anfangsphase der Bauleitplanung ein Bürgerbegehren auf Bürgerentscheid möglich ist. Es kann nur über das "Ob" nicht aber über das "Wie" abgestimmt werden. Betroffene sollten sich deshalb sputen und nicht lange abwarten. Die Fristen im vereinfachten Verfahren sind kurz und die Anhörungen lassen sich bis zur Unkenntlichkeit verkürzen. Hören, lesen Sie von den Plänen, heißt es aktiv werden. Erster Schritt sollte die Einsichtnahme in die gefassten Beschlüsse sein.  Wird die Einsichtnahme nicht auf Zuruf oder unvollständig gewährt, ist schriftlicher Antrag mit Fristsetzung beim Amt zu stellen. Im vorliegenden Fall kam den betroffenen Bürger zur Hilfe, dass durch eine Satzungsänderung die Zusammensetzung und Zuständigkeit der Ausschüsse in der Schwebe war.  Bürgermeisterin und Amtsverwaltung waren von der beabsichtigten Änderung wenig begeistert. Das ist nicht immer so. Eine entschlossene Mehrheit kann es schaffen, innerhalb von 6 Wochen das Verfahren soweit voran zu treiben, dass ein Bürgerbegehren an die Zulässigkeitsgrenze stößt.

Die Freude über die neuen Möglichkeiten der Bürger im Baurecht ist allerdings ein wenig getrübt. Die neuen Bestimmmungen gelten nicht für baurechtliche Satzungen, z.B.  Abrundungssatzungen nach §34 BauGB oder Erhaltungssatzungen. Nach geltender Rechtsprechung bedarf es keines Aufstellungsbeschlusses für einen rechtmäßigen Bebauungsplan. Heilungsvorschriften unterschiedlichster Art machen das möglich. Ob die neuen Bürgerrechte auf diesem Wege ausgehebelt werden können, dürfte wohl bald Gegenstand der Rechtsprechung werden. Immerhin hatte der Städtetag mit diesem Einwand gegen das Gesetz argumentiert.

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass diese neue Regelung von der derzeitigen Mehrheit im Landtag (SPD, Grüne, Dänische) beschlossen wurde.  Sie findet sich etwas versteckt im §16 g der Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins Abs. 2 " Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über : 1. ... 6. Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses sowie dessen Änderung, Ergänzung oder Aufhebung, ..... "

Weiteres ist zu finden unter : Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO) Vom 5. November 2008 § 9 Durchführung des Bürgerbegehrens nach § 16 g der Gemeindeordnung GKAVO

rss feedWer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ?   Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? westerwelle Frühe Rufer machen nachdenklich. Hören Sie Westerwelle links, Heute zeigt sich, mit voller Absicht wurden die Freiheitsrechte der Bürger gebrochen. Kindern wurden wichtige Lebensjahre gestohlen und Kranke mussten einsam sterben, Im Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Vorsitzende Richter durch Zeugenvernehmung offen gelegt, die Schwurbler und Covidioten lagen richtig. Verfasungsbruch in der übelsten Form. Lesen Sie hier. Verwaltungsgericht Osnabrück Mitschrift.

Die internationale Lenkungskaste in EU und UNO hat schon ihre Pläne aufgedeckt. Corona,  "Klimakatastrophe" und Ukrainekrieg geben jeweils neuen Anlass zum nächsten "great Reset".  Von Klaus Schwab erfahren wir, wie wir zu leben haben. Wir werden ärmer aber glücklicher, wird verkündet. Der große Umbruch ist auch zum Thema der EU geworden und heißt dort GreenDeal. J.D.Vance meint, im Gegensatz zu den Lenkungkasten des WEF "betrachten sich die Bürger aller unserer Nationen im Allgemeinen nicht als gebildete Tiere oder als austauschbare Rädchen in einer globalen Wirtschaft. Und es ist kaum überraschend, dass sie nicht von ihren Anführern herumgeschubst oder gnadenlos ignoriert werden wollen." Die menschengemachte Klimaänderung  durch Co2 hat sich als gigantisches Fake amerikanischer Milliardäre herausgestellt. Gesponserte Medien (Spiegel)  haben geholfen. Klimaneutral durch Co2-Einsparung hat sich als Bluff erwiesen. Der große Umbruch (great reset) geht in der EU mit dem Green Deal aber weiter. Der nächste Anlass ist schon gegeben. Es ist diesmal Krieg, riskant an der Grenze zur Weltenvernichtung. Dazu gehört natürlich die Einschränkung der bürgerlichen Rechte. Alles was nicht den Absichten entspricht, muss bekämpft werden. Aktuell muss der Kampf gegen Kinderpronographie herhalten, um im großen Zug Post- und Briefgeheimis abzuschaffen. Ende zu Ende Verschlüsselung verboten. Alle Texte werden mit AI durchgesucht. Feinde des "demokratischen" Systems müssen schließlich früh erkannt werden. Bessonders interessiert das Geldvermögen. Deshalb: Abschaffung des Bargeldes. Jeder Bürger bekommt als Bankkonto ein EU-Wallet mit seiner ID. Zufluss und Abgang auf das Wallet werden kontrolliert und "ausgewertet". Die EU hat schon verkündet, dass auf diese Weise ausreichende Mittel zu gewinnen sind. Ganz einfach: Abbuchen. 

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Recht haben und Recht bekommen

Beim Umgang mit Behörden und Ämtern ist Vorsicht geboten. rechthabenundbekommenNicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann  seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.

Umgang mit Amt und Bürgermeister

 

 

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