Erschließungsarbeiten ohne Genehmigung
Mit Verwunderung haben viele Dassendorfer zur Kenntnis genommen, dass auf dem Gebiet des höchst umstrittenen Bebauungsplans 27 bereits seit Oktober umfangreiche Erdarbeiten durchgeführt werden, obwohl noch kein gültiger Bebauungsplan vorliegt. Für derart schwere Eingriffe in die Natur ist aber eine Erlaubnis erforderlich. In der Gemeindevertretung wurde berichtet, dass für die Erschließungsarbeiten eine naturschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Wir hatten Zweifel und haben beim Umweltministerium nachgefragt. Der Fachdienst Naturschutz des Kreises hat nun mit Schreiben vom 05.12.2013 bestätigt: Für solche Arbeiten muss eine Genehmigung gemäß § 17(1) des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 11(2) des Landesnaturschutzgesetzes vorliegen. Der Kreis hat die Gemeinde daher aufgefordert, über das Amt Hohe Elbgeest einen entsprechenden Antrag zu stellen. Damit wurde durch den Kreis offiziell festgestellt, dass diese Arbeiten bisher illegal (ordnungswidrig) vorgenommen wurden. Baurechtlich handelt es sich bei diesem Gebiet noch um einen „Außenbereich“ nach § 35 Baugesetzbuch. Für Erdarbeiten in einem solchen Bereich ist eine Genehmigung bereits erforderlich, wenn die betroffene Bodenfläche mehr als 1000 m² und die Abgrabungen bzw. Aufschüttungen mehr als 30 m³ betragen. Ganz offensichtlich wurde gegen diese Vorschrift hier in eklatanter Weise verstoßen.
Während in anderen Angelegenheitn die Untere Naturschutzbehörde beim Landrat keine Gelegenheit auslässt, ihre Zuständigkeiten als Naturschutzbehörde über Gebühr wahrzunehmen, hat sie hier die Augen zugemacht. Bauträger ist übrigens nicht die Gemeinde. Bauträger und verantwortlich für die Maßnahmen ist die Sparkassen Immobilien GmbH. Mit ihr hat die Gemeinde einen Erschließungsvertrag abgeschlossen. Amt und Gemeinde sind als untere Ordnungsbehörde in eine krasse Ordnungswidrigkeit involviert. Wird der Kreis ein Bußgeld auferlegen? Für weitere Fälle dieser Art (wenn z.B. der einfache Bürger beteiligt ist), wäre das durchaus interessant. Landrat Krämer ist Vorsitzender des Verwaltungsrates der Kreissparkasse.
Hier das Schreiben des Landkreises.
Mit Erstaunen nahmen die Dassendorfer zur Kenntnis, dass an der B 207 nun bereits seit 15.10.2013 die Bagger rollen, obwohl es noch keinen gültigen Bebauungsplan gibt. Mit dem entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung zum so genannten „Bebauungsplan 27 (B-Plan 27)“ ist frühestens im Januar 2014 zu rechnen. Trotzdem wird auf der Fläche des B-Plans 27 bereits munter gebaut. Hier sollen offenbar noch vor der Verabschiedung des B-Plans 27 Fakten geschaffen werden. Dies beweist eine bedenkliche Auffassung von Demokratie.
wurde. Heimlichkeiten schaffen Möglichkeiten zur Regelungslosigkeit. Das ist die Basis zur Willkür. Willkür schafft Macht. Kleine Geister, die nie was zu sagen hatten, berauschen sich daran und lieben es, solche Macht zu nutzen und andere zu schickanieren. Purer Hass schlug Ex-Bürgermeister entgegen, als die SPD-GuD Mitglieder des Planungsausschuss merkten, dass Ihnen das Willkürinstrument aus der Hand genommen werden sollte. Die CDU wollte gerechte Verfahrensweisenn und Gleichbehandlung. Jeder soll erkennen können , ob in vergleichbaren Fällen vergleichbar entschieden wird. Gegner dieser Änderung waren mit größtem Eifer Straßburg und Jannsen. Straßburg: Ich bin hier Ausschussvorsitzender und ich mache mich strafbar, wenn öffentlich beraten wird. In das gleiche Horn blies Herr Stegner. Einfach lächerlich. In Süddeutschland werden alle Bauangelegenheit öffentlich beraten und niemand stört sich dran. In der veröffentlichten Tagesordnung stehen Straßen und Hausnummern der jeweiligen Antragsobjekte. Das Strafrecht ist in Süddeutschland doch das gleiche wie Norddeutschland.
Man würde es kaum glauben, dass eine solche Idee in Dassendorf ernsthaft verfolgt wird. Aber Amtsvorsteher Heisch (SPD) hat mit Schreiben zum 2.2.2013 alle Gemeindevertreter eingeladen, um zu erklären, wie man diese Steuerquelle sprudeln lassen kann. Trotz sprudelnder Steuereinahmen kommt die Gemeinde nicht mit dem Geld aus. Zweimalige Grundsteuererhöhungen haben nicht gereicht, die Ingenieurskosten, Gutachtenkosten, Beratungskosten, Trittbrettfahrerei, Regenwasserprojekte usw zu finanzieren.
Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.