Schluss mit der Mauschelei und Geheimnistuerei
Die Sitzung der Gemeindevertretung und deren Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Das passte SPD und GuD nicht besonders. Herr Straßburg und Herrn Jansen wollten in Baussachen gern hinter verschlossenen Türen schalten und walten. Schon in der Wahlperiode 2003 bis 2008 hatte die CDU Zweifel, ob die Praxis rechtmäßig war, alle Bauangelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten und dazu die Öffentlichkeit auszuschließen. Schützenswerte Belange der Betroffenen waren meistens auch mit Anstrengung nicht zu erkennen.
Die CDU hatte deshalb immer häufiger kritisiert, dass die Bauangelegenheiten pauschal in einen nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Planungsausschusses verwiesen wurden. Das Amt verstieg sich zu der Behauptung, dass bereits die Nennung des Entwurfsverfassers (Architekten) für den Bauantrag eine nichtöff. Beratung erzwinge. Das konnte nicht überzeugen, zumal bei gleichlautender Gemeindeordnung in Süddeutschland die Bauangelegenheiten öffentlich beraten werden. Dort wird die Tranparenz wie selbstverständlich praktiziert, um unsauberen Methoden den Nährboden zu entziehen.
Vor einigen Monaten hat die CDU dann erstmalig von Ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch eine Sperrminorität von 1/3 der Stimmen die öff. Beratung zu erzwingen. Das passte natürlich Herrn Straßburg und Herrn Jansen nicht. Also wurde behauptet, es seien schützenwerte Interessen der Antragsteller betroffen. Die Beratung dürfe nicht fortgesetzt werden. Die öff. Beratung sei rechtswidrig, behauptete Herr Straßburg.