Außenbereichssatzung
so nennt sich eine Satzung, mit der im Außenbereich gebaut werden kann. Um die Begrenzungen des Fächenutzungsplanes zu sprengen, will sich nun auch die Gemeinde Dassendorf dieser Sonderregelung im Baugesetzbuch bedienen. "Damit soll der Bestand der Wohngebäude gesichert und Erweiterungsmöglichkeiten der dortigen Wohnbebauung (Fläche zwischen Reiterhof und Obsthof) geschaffen werden." so ist es nachzulesen. Davon trifft aber nur die Hälfte zu. Der Bestand der Gebäude ist auch ohne diese Satzung gesichert. Es geht vorangig, mal wieder, um Bauabsichten. Ein Vertreter der SPD-Fraktion hatte dort ein Grundstück erworben und musste feststellen, dass eine Bebauung nicht möglich ist. Das Bauaufsichtsamt machte geltend: Stop, hier ist Außenbereich! So ist es auch im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Bauen ist also nur im Sinne von Bestandsschutz und Modernisierung möglich. Das reichte aber nicht. Schließlich sollte neu gebaut werden. Es half ein Blick in die dunklen Kapitel des Baurechts. Dort fand man unter § 35, Abs.6 die gesuchte Lösung in Form der "Außenbereichssatzung". Eine solche Satzung widerspricht eigentlich den Grundprinzipien des Baurechts. Das liest man in der Literatur und merkt man schon am verschwurbelten Gesetzestext. Das Verfahren entspricht dem der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Aber der Eindruck einer reinen Gefälligkeitsplanung entfällt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Genehmigung durch das Innenministerium bleibt auch erspart. Somit kann ein schnelles Verfahren durchgezogen werden. Denn bis zur Kommunalwahl ist nicht mehr viel Zeit. Der Leser des Blickpunkt wird ahnen, wer mit der Planung beauftragt wird: Stadtplaner Johannsen. Bleibt zu hoffen, dass der Bauinteressent wenigsten die Kosten trägt, wenn er schon den Planungsgewinn einstreichen will.
Bürgermeisterin Falkenberg scheint es bei diesem Vorhaben nicht ganz wohl zu sein. Die Absicht der Beteiligten liegt schließlich auf der Hand. Nachdem Frau Falkenberg sich von dem Ballast der SPD-Gefolgschaft befreit hat, verweigert sie neuerdings die Mitwirkung bei diesen Deals. Gut so. Man bekommt das Gefühl, dass Frau Falkenberg nun zum Ende der zweiten Wahlperiode gelernt hat, dass es im Baurecht um mehr als um Stuhlkreisduiskussionen geht.
Die CDU? Sie stimmt zu! Sogar der Beauftragung von Herrn Johannsen. Die Zusammenhänge erschließen sich scheinbar nicht ohne weiteres. Ist schließlich auch schwere Kost.
Schlechte Nachricht zur Dassendorfer Infrastruktur! Neben dem REWE-Markt ist Köhlers Laden der wohl meistfrequentierte Laden in der Gemeinde. Volle Briefkästen und bergeweise Pakete sprechen eine klare Sprache. Jetzt sucht Fam. Köhler einen Nachfolger. Es ist zu hoffen, dass sich ein Nachfolger findet. Mit der Poststelle und dem Treffpunkt am Ortsmittelpunkt dürfte sonst das letzte, kleine Stück eines Dassendorfer Zentrums verloren gehen. Vielleicht könnten die vielen Paketkunden jeweils einen Euro zusätzlich zahlen, denn das müssten Sie allein für Benzin ausgeben, um die nächste Poststelle zu erreichen.
Eigentlich sollte am Holunderbusch eine Sozialstation gebaut werden. Wie zu erwarten, fand sich kein Betreiber für diese Sozialstation. Das Gebäude sollte aber bleiben. Allerdings deutlich höher und größer. Das brachte die Bürger auf den Plan. Sie fühlten sich hintergangen und leiteten ein Bürgerbegehren ein. Schnell waren die nötigen Unterschriften zusammen. Die Gemeindevertretung sah ein Scheitern der Pläne kommen und reduzierte die geplante massive Bebauung. Das Bürgerbegeren wurde unter dieser Bedingung abgesagt. Eins hatten die betroffenen Neubürger nicht bedacht, einen ehrlichen Umgang mit dieser Vereinbarung konnten sie mit der herrschenden politischen Konstellation nicht erwarten. Der Bauträger griff nun in die Trickkiste und machte aus 2-stöckiger Bebauung eine quasi-3-stöckige Bebauung. Das bringt mehr Wohnfläche, Miete und Profit. Allerdings stand dagegen eine Gestaltungssatzung, die im Dachgeschoss überhöhte Wandflächen verbietet. Der Bauherr beantragte kühn eine umfangreiche Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften und kam damit durch. Im Planungsausschuss traf sich die übliche Allianz unter Führung von Karl-Hans Straßburg. Frei Fahrt für ein 3. Stockwerk. Das Bürgerbegehren war ausgetrickst. Zu der Allianz zählten auch die Vertreter der CDU, die sich ohnehin schon durch geringe Kenntnisse und wankelmütiges Abstimmverhalten auszeichneten. SPD und CDU zogen die Sache durch.
Es gab Zeiten, da war es eine Ehre, fùr seine Gemeinde im Gemeinderat tätig zu sein. Inständige Bitten der Parteien und Wählergemeinschaften um Interessenten für ein Amt als Gemeindevertreter machen deutlich: Das Ehrenamt hat seine Anziehungskraft verloren. Wie immer, sind die Ursachen vielfältig. Aber einen entscheidenden Anteil haben die Gemeindevertreter am Niedergang der Wertigkeit ihres Amtes selbst. Die mangelnde Qualität in der Sache und in der Form wirken abstoßend. Wer will seine Freizeit auf diese Art verschwenden?
kostenlose Maßnahme gibt es gute Gründe. Denn jahrelang ist die Hauskoppel Stiefkind der Dassendorfer Straßenwartung gewesen. Eine Beteiligung der Bürger in Wahlkampfzeiten ist zudem nicht besonders opportun, zumal in früheren Zeiten ganze Straßenzüge grundsaníert wurden, ohne Kosten für die Bürger. Dorfstrasse, Am Wendel, Müssenweg, Im Winkel usw. Die Ursache für die Unbeweglichkeit der Gemeinde in Sachen Straßensanierung hat sich die SPD-GuD Koalition selbst beschert. Eine einfache Regelung in der Satzung für Ausbau und Umbau von Straßen hätte Klarheit geschafft. Der Bürger würde dann nur in wenigen Fällen bezahlen. Dann, wenn von Grund auf die Straßen erneuert und verbessert werden. SPD und GUD wollten das nicht. Begehrlichkeit der Gemeindevertreter war die Ursache. Leider verstehen manche Gemeindevertreter diese Zusammanhänge nicht, so dass zu erwarten ist, dass schon der nächste Fall von kostenträchtiger Bürgerbeteiligung droht. Südweg, Rotdornweg, Hohlweg, Wulersweg u.a. Allerdings dürfte dann die eine Ausrede entfallen: Der Gesetzgeber zwinge die Gemeinde zu diesen Abgaben. Die neue Regierung in Kiel will die Pflicht zur Abgabenerhöhung abschaffen.
oder Wählergemeinschaft in die Gemeindevertretung gewählt wurden. WIR behauptet, die Wählergemeinschaft habe 6 Fraktionsmitglieder. Die Fraktion "WIR" hat in der Gemeindevertretung aber nur 2 Mitglieder. Das sind Martina Falkenberg und Wilfried Falkenberg. Faktionen haben nach der Gemeindeordnung fest definierte Rechte und Pflichten. Fraktionen sind in bestimmten Fällen sogar zu Organklagen berechtigt. Sie sind in ihrer Arbeit von der Gemeinde zu unterstützen. So bekommt der Fraktionssprecher eine besondere Aufwandsentschädigung. "WIR" hat eben nur zwei Fraktionsmitglieder. Das ist die Untergrenze für die Bildung einer Fraktion. Weniger geht nicht. Frau Falkenberg wird das wissen und verbreitet mit ihrer Wählergemeinschaft lieber die Unwahrheit.
Der Amtsdirektor übernimmt in Zukunft die Aufgaben der leitenden Verwaltungsbeamten und des ehrenamtlichen Amtsvorstehers. Das Amt des Amtsvorstehers bleibt aber dennoch, aber in anderer Form. Damit ist zukünftig lediglich der Vorsitz im Amtsausschuss und die stellvertretung des Amtsdirektors verbunden. Man hätte geglaubt, dass die bisherige Amtsvorsteherin nun zur Amtsvorsteherin mit den verminderten Aufgaben gewählt würde. Dazu reichte es aber nicht. Der übergroße Vertrauensvorschuss für Frau Falkenberg war verflogen. Dem Höhenflug folgte nun der Höhensturz. Zu leicht befunden.
Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.