Kreisumlage auf weiterem Höhenflug
Einigen Kommunalpolitikern hat die Welcome-Euphorie offensichtlich den Sinn für Zahlen geraubt. Die Gemeinden würden nicht belastet, behaupten sie. Lange hielt sich dieses Gerücht nicht, denn schon im Mai 2016 war klar, dass trotz zahlreicher Zahlungen aus dem Bundeshaushalt erhebliche Kosten bei den Gemeinden und Kreisen hängen bleiben. Auch, weil die Länder einen Teil der Zahlungen für sich einkassieren. Die echten Kosten werden nur bruchstückweise veröffentlicht. Von 13 Mrd. Euro beim Bund für 2016 ist die Rede.
An dem Fall der 7 jugendlichen Flüchtlinge , die sich wegen der Anzündung eines Obdachlosen in Berlin verantworten müssen, ist nun deutlich geworden, welche immensen Beträge allein diese Jugendlichen den Staat kosten. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150 € pro Person und pro Tag. Jeden Monat wurden somit ca. 35.000 € für die sieben aufgewendet. Naiv ist es zu glauben, dass davon nichts an den Jugendämtern der Städte und Kreise hängen bleibt. Durch die Kreisumlage landen die Kosten schließlich auch bei den kreisangehörigen Gemeinden. Im Mai hat der Städtebund beklagt, dass die Kosten bundesweit bereits 2,7 Mrd betragen. Deshalb gibt es jetzt einen Nachschlag von 1 Mrd. Die Intransparenz der Finanzierung schafft einen Nebenschauplatz. Der Streit darüber, wer nun zahlt, ist ein künstlich geschaffener Nebenschauplatz zur Verwirrung des Publikums. Am Ende zahlt alles sowieso der Steuerzahler über Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Stromsteuer, Kfz-Steuer, Abgeltungssteuer, Beförderungssteuer, Kapitalertragssteuer, Gebühren, Sozialversicherungs"beiträge" ......
eingeschaltet. Bergeweise Bewerbungen gingen ein, die aber hauptsächlich das geforderte Profil nicht erfüllten. Es blieb bei einem favorisiertem Bewerber und weiteren 5 Bewerbern in zweiter Wahl. Eigentlich hätte das Kandidatenfeld reichen sollen, diesen Posten mit großzügiger Bewertung und Bezahlung zu besetzen. Wenn da nicht eine "Kleinigkeit" wäre. Nach 6 Jahren könnte den Amtsinhaber ein unsanftes "Aus" treffen. Das schien der favorisierte Bewerber geahnt zu haben. Er ließ den Amtsausschuss sitzen und zog seine Bewerbung in letzter Minute zurück. Man hätte geglaubt, dass der Amtsausschuss sich daraufhin mit den anwesenden 5 weiteren Bwerbern befasst und diese anhört. Mitnichten. Ende der Veranstaltung.
anschaftliche Führung des Amtes liegt aber bei einem ehrenamtlichen Amtsvorsteher, der vom Amtsausschuss gewählt wird. In dieser verwirrenden Doppelstruktur kann eigentlich kein zügiger Verwaltungsbetrieb laufen. Wenn das anderorts dennoch möglich ist, liegt das wahrscheinlich an fehlendem Konfliktpotential zu und zwischen den Gemeinden oder deren Langmut. Gegen solche Führungsstrukturen machen sich in der Regel auch negative Effekte der ehrenamtlichen Selbstverwaltung bemerkbar. Das beginnt beim ehrenamtlichen Amtsvorsteher, der meinen könnte, seine Führungsqualifikation sei ihm mit dem Amt zugewachsen. Auch die mühselige Aneignung von Rechtskenntnissen im Verwaltungswesen ist nicht gerade Sache ehrenamtlicher Mandatsträger. Lebensnähe und persönliches Engagement bringen Übergriffe in die Abwicklungsaufgaben des Amtes mit den daraus entstehenden Behinderungen im Fortgang. Konfliktparteien angeheizt durch Presse und Medien nutzen die strukturelle Schwäche der Spitze der Amtsverwaltung als Austragungsort.Das soll nun mit einem neuen Amtsdirektor besser werden. Er ersetzt den leitenden Verwaltungsbeamten und den Amtsvorsteher. Er hat Zuständigkeiten wie ein hauptamtlicher Bürgermeister übertragen auf die Aufgaben des Amtes. (Aufgaben nach Weisung und Vorbereitung sowie Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindevertretungen). Der Gesetzgeber hat die Messlatte für die Qualifikation des Amtsdirektors hoch angelegt. Mindestens die Eignung für den Höheren Dienst müssten die Bewerber mitbringen. Damit keine neuen Versorgungsposten für Parteikarrieristen geschaffen werden können, hält auch die Aufsicht ein Auge drauf. Der Amtsdirektor wird generös besoldet. Derzeit nach Landesbesoldungsordnung Stufe B2 (Endgehalt A16) später mit dem Einwohnerzuwachs des Amtes sogar nach B3. Der Amtsdirektor wird für 6 Jahre gewählt. Er muss sich einer möglichen Wiederwahl stellen. Sonst ist er zu entlassen. Bundesweit wird gesucht. Die Entscheidung fällt am 13.12.2016. Wir werden berichten, wer gewählt wird und was zu seiner VITA bekannt ist.
Gebäude nun durch ein weiteres massiges Gebäude mit Schlichtwohnungen ersetzt werden. Als sozialromantische Begründung hieß es, Wohnraum für junge Familien, Geringverdiener und Flüchtlinge sollte geschaffen werden. Dazu müsste allerdings der Bebauungsplan geändert werden. Wie in Dassendorf seit einiger Zeit üblich, sollte das im Ruckzuckverfahren als vereinfachte Änderung durchgezogen werden. Bei der Abstimmung über den Aufstellungsbeschluss für die beabsichtigte Änderung kam es wegen des irrationalen Stimmverhaltens einiger Gemeindevertreter zum Eklat. Aus dem Schnellverfahren wurde aber nichts. Eine neue gesetzliche Möglichkeit hatte sich bei den betroffenen Bürgern herumgesprochen. Danach können die Bürger in der frühen Phase des Bebauungsplanverfahrens ein Bürgerbegehren einreichen, wonach ein Bürgerentscheid über die beabsichtigte Planung (/sänderung) durchgeführt werden soll. Dafür sind in Dassendorf ca. 250 Stimmen /Unterschriften erforderlich.
ministerieller "Weisungen" durch. Die Gemeinde ist bei den Aufgaben nach "Weisung" außen vor, weil dies hoheitliche Akte sind. Das Amt hat natürlich erhebliche Kosten für die Erledigung dieser Weisungen. Angefangen von lfd. Kosten für Sachleistungen, Geldleistungen und Unterbringungskosten (Wohnungs- und Gebäudemieten). Weiter geht es mit den Kosten für die gesundheitliche Versorgung. Hinzu kommen die Kosten für Investitionen in Gebäude zwecks Unterbringung. Die Investitionen des Amtes belaufen sich mittlerweile im Millionenbereich. Zusätzlich wird das Personal des Amtes eingespannt, soweit dass scheinbar kaum noch Raum für Aufgabenwahrnehmung neben der Flüchtlingsproblemtik besteht. Das Amt ist bei den Kosten leidenschaftslos. Es finanziert sich durch Zwangsumlagen auf die Gemeinden, die wiederum Zwangsmitglieder sind. Deshalb hegt es auch keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der diversen Weisungen des Landes in Sachen Flüchtlingskrise. Bezahlen müssen die Gemeinden.
nung für den hiesigen Planungsraum wurde vom Oberverwaltungsgericht am 20.1.2015 als rechtswidrig erklärt. Somit ist eine unklare Rechtslage entstanden. Die Landesregierung hat dies mit diversen Erlassen aufgefangen. Alle Windradplanungen stehen unter einem Vorbehalt bis zum 5.Juni 2017. Es sind Ausnahmegenehmigungen möglich, sofern die Planungen in Eignungsgebieten liegen. Die Feldaue zwichen Dassendorf und Brunstorf wird als Eignungsgebiet (siehe Karte unten; klick) angesehen. In diesen Eignungsgebieten sind Anlagen unzulässig, wenn die sogenannten harten und weichen Kriterien erfüllt sind. Darüberhinaus sollen weitere Kriterien bei der Abwägung gelten. Soweit keine Tabukriterien vorliegen, bezieht die Landesplanungsbehörde bei der weiteren Flächenauswahl weitere im öffentlichen Interesse liegenden Erwägungen und räumliche oder rechtliche Gegebenheiten ein. Um die Zielsetzungen einer zukünftigen Landesplanung nicht zu behindern, sollen weitere Kriterien für die Ausnahmeerteilungen beachtet werden. (
Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.