Briefwahlauszählung EU-Wahl 2024
ie Briefw
Briefwahlstimmen werden im Amt gesammelt. Später werden sie in einem eigens dafür eingerichteten Wahlbüro ausgezählt. Das ist zunächst nicht zu beanstanden, aber die Kenntnis der regionalen Verteilung der Stimmen im Amtsbereich geht dabei verloren. Leider wird die Möglichkeit der Briefwahl intensiv genutzt. Deshalb hatten sich im Briefwahlbüro ganze Berge von Briefwahlkuverts angesammelt. Das Briefwahlverfahren ist eigentlich wenig demokratisch, denn das Abstimmungsgeheimnis ist nur sehr begrenzt gewahrt. Es enthält außerd
em ein erhebliches Missbrauchspotential. Die Auszählung der Briefwahlstimmen ist öffentlich. Ein Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des BVG vom 3.März 2009 , 2 BVC 3/07) bestätigt dieses Prinzip.
„Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, der sich aus den verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen für Demokratie, Republik und Rechtsstaat ergibt, gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlich überprüfbar sind, soweitnicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen. Dabei kommt der Kontrolle der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses eine besondere Bedeutung zu.“ (Urteil des BVG vom 3.März 2009 , 2 BVC 3/07).
Die Regelungen der Bundeswahlordnung dienen dazu, diesen Grundsatz umzusetzen. Die Bundeswahlordnung verlangt u.a., dass der Wahltisch von allen Seiten zugänglich sein muss. Die Wahlbeobachtung zeigte, dass die Öffnung und Verwertung der Wahlbriefe korrekt war. Jeder Brief wurde auf Plausibilität von Unterschrift und Wahlberechtigtem geprüft. Trotz der vielen Parteien wurden alle Stimmzettel trotz Überlänge sorgfältig auseinander gefaltet.
Leider war der Zugang zum Wahltisch entgegen der Bundeswahlordnung gesperrt. Das Amt hatte eine Stuhlreihe aufgestellt. Vor die gegensinnig aufgestellte Stuhlreihe durften Beobachter nicht gehen. Aus dem beigefügten Bild ist zu erkennen, wie man sich die Öffentlichkeit vorstellt. Eine Kontrolle der Ermittlung der Stimmabgabe konnte unter diesem Umständen nicht stattfinden.
Die Grundsteuer soll anders erhoben werden als bisher. Das Verfassungsgericht hatte die Bundesregierung dazu aufgefordert, ein gerechtes System zu entwickeln. Nach langer Diskussion gab es ein neues Gesetz. Für die Erhebung sind die Länder zuständig. Für die Bestimmung des Wertes des Grundstücks wurden von den Ländern Verfahren entwickelt. Schleswig-Holstein hat sich dem Standardverfahren angeschlossen. Von Anfang an gab es Kritik an dem Gesetz und dem Bewertungsverfahren. Steuerpflichtige klagten. Sie verlangten, dass bis zur verfassungsgerichtlichen Entscheidung die Bescheide nicht rechtskräftig werden dürften. Deshalb müssten Bescheide vom Vollzug ausgesetzt werden. Denn die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sei zweifelhaft. Der Bundesfinanzhof hat das bestätigt
Jahr der fünfjährigen Wahlperiode ist vergangen. Es ist also an der Zeit einen Blick auf die Handhabung der absoluten Mehrheit durch WIR zu werfen. Die Lobhudeleien von WIR über WIR in der "Zeitschrift" Sachsenwald grenzen ans Lächerliche. Es haben doch alle verstanden: WIR reitet das woke Pferd. Gemeinsam, vielfältig, empfindsam, divers, wertegeleitet sind die Floskeln um Naive einzufangen. Die Bürgermeisterin in persona demonstriert die Ungalubwürdigkeit des Narrativs. Sie ist, wenn überhaupt je, seit 1993 nicht erwerbstätig. Sie bekommt steuerbegünstigte und sozialversicherungspflichtige Aufwandsentschädigungen von den Bürgern. Sie hat keinen Führerschein für PKW aber ein Faible fürs Fahrrad. Man fährt eben Fahrrad statt Auto. Sie liebt die Natur, aber ist gegen Kernkraft. Sie ist für die Energiewende, den Greendeal und die große Transformation. Alle sind nett zueinander. Die WIR-MItglieder sind zu Stiefelputzern mutiert. Man ist wertschätzig, aber erhöhte kürzlich Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Erwerbsleben und Wirtschaft; was ist das schon gegen die heeren Absichten. Man cancelt ganz demokratisch andere Sichtweisen und Meinungen. Die anderen Fraktionen (11 WIR gegen 3 CDU und 4 SPD) werden gedeckelt.
Von den abstrusen Plänen zu einem Neubaugebiet an der Mühle hat man abgelassen. Am Ende stand schließlich sogar die Denunziation eines Kritikers. Jetzt sucht man erneut einen Bauplatz für die Kita. Eigentlich gäbe es eine gute Gelegenheit in Verlängerung des Achtern Knick. Eine Zufahrt ist schon vorhanden. Leider gibt es an dieser Stelle persönliche Interessen der Bürgermeisterin. Die KIta wäre schließlich direkt hinter Ihrem Grundstück. Wer will das schon? Dort hat Sie vor Jahren doch ein "Biotop" mit landesamtlicher Hilfe geschaffen. Der damalige Eigentümer hat es hingenommen. Jetzt hat WIR entdeckt, dass vielleicht die Conradtsche Wiese
Endlich hat man verstanden, dass die Regenfluten am Flachsthumsweg so nicht bleiben können. Das vorhandene Rückhaltebecken verdient kaum seinen Namen. Vielleicht schafft es das Amt, die Wiese zum Auffangen des Regenwassers bei Starkregen zu erwerben. Die Anlieger des Uhlenkamp hat man mit Kosten von 21.000 € herangezogen, die Fluten am Müssenweg abzuleiten. Dazu hat das Amt die rechtlichen Möglichkeiten bis zum äußersten Rand ausgenutzt. Tenor: der Bürger soll bezahlen, fertig.


Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.