Grundstückskauf ohne Notarvertrag; Nachhilfe in Zivilrecht nötig
Beim Erwerb eines Grundstücks für die Umsetzung des Bebauungsplanes 23 (Gewerbegebiet) gibt es Schwierigkeiten. Der Verkäufer sieht die Bedingungen für den Verkauf nicht erfüllt.
Die Erfüllung der Verkaufsbedingungen ist deshalb streitig geworden, weil die Gemeinde entgegen der Festlegung im Kaufvertrag den Bebaungsplan nachträglich zum Nachteil des Verkäufers geändert hat. Bürgermeisterin Falkenberg meint dazu, dass der Verkauf des Grundstücks bereits im Rahmen eines Gesprächs in der Amtsverwaltung abgesprochen gewesen sei. Der Verkäufer habe damals einem Verkauf mündlich zugestimmt. Deshalb hätte er keinen Anspruch gehabt, den Verkauf an neue Bedingungen zu knüpfen. Das damalige Gespräch binde ihn und deshalb könne er auch die Einhaltung der Bedingungen nicht fordern.
Diese Sichtweise berücksichtigt nicht, dass jeder Grundstücksverkauf erst dann gültig ist, wenn er mit einer öffentlichen Urkunde beim Notar abgeschlossen wurde. Mündliche Vereinbarungen aller Art im Vorfeld sind Schall und Rauch! Eigentliche müsste das auch eine Jung-Bürgermeisterin wissen,


Wende helfen. In Wirklichkeit sind die Hintergründe ganz anders. Lesen Sie unsere Stellungnahme zu dieser Annonce.

Offener Brief an die Dassendorferinnen und Dassendorfer
Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.