Kontrolle durch Personalvertretung unerwünscht
Als die CDU Anfang 2011 beantragte, für die Gemeinde einen Personalrat zu bilden, war ungläubiges Staunen der SPD die Reaktion. Wofür, weshalb ...? Die CDU hat darauf bestanden und an die Rechtspflicht der Gemeinde erinnert, die Bildung eines Personalrates einzuleiten. Am 16.11.2011 kommt es endlich zur Wahl des Personalrates. Die Mitarbeiter sind dann durch einen gewählten Personalrat gegenüber ihrem Arbeitgeber vertreten. So weit so gut, wenn nicht just zu diesem Zeitpunkt schnell eine wichtige Personalentscheidung (Gemeindearbeiter) gefällt werden sollte.
Die Gemeindevertretung hat am 6.9.2011 Frau Falkenberg "bevollmächtigt", die Entscheidung über die Einstellung eines Mitarbeiters für den Bauhof zu treffen. Daraus ergeben sich personalvertretungsrechtlich erhebliche Konsequenzen (§83 PersVG). Die Einstellung bedarf in diesem Fall der Zustimmung durch den Personalrat. Die Wahl des neuen Personalrates findet während der Bewerbungsgespräche statt. Das führt dazu, dass der neue Personalrat an der Mitwirkung und damit an der Entscheidung über die Besetzung der Stelle des Gemeindearbeiters nicht hinreichend beteiligt werden kann. Der Personalrat könnte das als Behinderung seiner Tätigkeit sehen und bereits daraus abzuleiten, dass er der vorgesehenen Einstellung nicht zustimmt.
Am Dienstag, den 15.11.2011 wurde der Personalrat gewählt. Dabei ergab sich Stimmengleichheit, so dass eine Losentscheidung erforderlich wurde. Das Los ergab dann am Freitag, den 18.11.2011, die Entscheidung, dass Personalrat der Gemeinde Frau Müller wurde. Statt diesen Vorgang abzuwarten, entschied Frau Falkenberg über die Personalie angeblich bereits am Mittwoch. Der Vertrag wurde später abgeschlossen. Jetzt heißt es, am Tage der Entscheidung habe es noch keinen Personalrat gegeben. Aber am Tage der Vertragsunterzeichnung sehr wohl. Wir werden durch Akteneinsicht den genauen Ablauf klären und hier berichten.
Die Terminüberschneidung betrug nur wenige Tage. Man hätte erwarten können, dass die Termine für die Bewerbungsgespräche so gelegt werden, dass der Personalrat seine Mitwirkungsrechte auch tatsächlich wahrnehmen kann. Stattdessen wird dem Personalrat schon am ersten Tage seiner Amtsdauer signalisiert, dass seine Mitwirkung unerwünscht ist. Von Transparenz und Kontrolle keine Spur. Wen wundert es, wenn an den Biertischen gemunkelt wurde, dass das Besetzungsverfahren nur noch eine Formalie sei. Sogar das Ergebnis wurde zutreffend vorausgesagt?