SPD und GuD scheuen Transparenz in Bausachen
Die Regelungen der Gemeindeordnung sind an sich eindeutig. Das Beratungsgeschehen hat öffentlich zu erfolgen. Nur wenn 2/3 der Gemeindevertreter dem Ausschluss der Öffentlichkeit zustimmen, darf nichtöffentlich verhandelt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn "überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen einzelner es erfordern." (GO SH; §35) In der Arbeit des Planungsausschusse hat sich nun eine Praxis ausgebildet, nach der alle Bauanträge von vorneherein in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. Dies führt dazu, dass Nachbarn beispielsweise von Ausnahmen und Befreiungen nichts erfahren. In fast allen Fällen ist ein berechtigtes Interesse der Antragsteller oder anderer Beteiligter an einem Ausschluss der Öffentlichkeit nicht zu erkennen. Vielmehr ist ein Interesse der Nachbarn und auch anderer Bewohner der Strasse oder Viertels zu bejahen, die gern wissen möchten, wie die erheblichen Ermessensspielräume bei der Umsetzung der Bauleitplanung ausgeübt wird. Besonders bei Befreiungen und Ausnahmen gibt es Spielräume, die ohne öffentliche Kontrolle leicht missbraucht werden können. Die CDU lehnt daher den pauschalen Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Wir haben dazu mehrfach Vorschläge gemacht, und SPD und GuD aufgefordert, die bisherige Praxis zu verlassen. Das war erfolglos.
SPD und GuD möchten weiterhin in nichtöffentlichen Sitzungen entscheiden. Dass gerade die GuD sich dem Ausschluss der Öffentlichkeit verschreibt, wundert besonders, weil im Wahlkamp 2008 als ein besonders Anliegen der GuD "Transparenz" plakatiert wurde.
Die CDU hat im Planungsausschuss mehr als ein Drittel der Mitglieder, so dass sie den Ausschluss der Öffentlichkeit verhindern kann. Bisher wurde von GuD und SPD die Dringlichkeit der Bauanträge instrumentalisiert, um damit den CDU-Mitgliedern den Ausschluss der Öffentlichkeit aufzuwingen. Wir haben uns nun entschieden, dem nicht mehr weiter nachzugeben. In der Sitzung des Planungsausschusses am 16.1.2012 und am 15.2.2012 haben wir uns nun der bisherigen Praxis verweigert.
Leider spielt auch das Amt in Person der leitenden Verwaltungsbeamten Brigitte Mirow in dieser Sache eine traurige Rolle. An sich wäre es ihre Pflicht, SPD und GuD die Einhaltung des Transparenzgebotes der Gemeindeordnung zu vermitteln. Das Gegenteil ist der Fall. Der Datenschutz und nebulöse schutzwürdige Interessen müssen herhalten, um die Bauangelegenheiten weiter im Dunst der Nichtöffentlichkeit zu halten. Statt dessen berät sie den Ausschussvorsitzenden so, dass die Bauangelegenheiten lediglich unter dem Tagesordnungpunkt "Bau- und Grundstücksangelegenheiten" in der veröffentlichten Tagesordnung erscheinen. Für die Bürger ist nicht erkennbar, wann Themen behandelt werden, die für sie von Interesse sind. Die Bürger müssen die Möglichkeit haben zu prüfen, ob in gleichen Fällen auch gleich entschieden wird, ob die nachbarschaftlichen Interessen hinreichend beachtet wurden. Hat der Bürger selbst ein Anliegen, muss er erfahren können, ob es ggf. ähnliche Fälle gegeben hat und wie dazu entschieden wurde.
Wir haben der leitenden Verwaltungsbeamten dazu einen Vorschlag zugehen lassen, der darauf zielt, die Öffentlichkeit der Beratung nicht zu Lasten eines zügigen Zeitablaufs gehen zu lassen. Über das Ergebnis werden wir berichten.
Wie diese Thematik von der Friedrich Ebert-Stiftung (SPD) eingeschätzt wird, ist in einer Wegbeschreibung für die kommunale Praxis "Die (Nicht-)Öffentlichkeit der Sitzung" nachzulesen (Kapitel 5). Schön wäre, wenn die Gemeindevertreter der Dassendorfer SPD erklären würden, warum sie so gern nichtöffentlich beraten, obwohl doch ihr Think-Tank in dieser Sache das Gegenteil veröffentlicht. Sie sollten auch mal die süddeutschen Kollegen fragen, warum diese die öffentliche Behandlung der Beratung des gemeindlichen Einvernehmens für selbstverständlich halten.