Verkämpft; Vertrag mit der evgl. Kirchengemeinde

Vor wenigen Tagen lag der Gemeindebrief der Kirchengemeinde Brunstorf für den Advent 2011 im Briefkasten. In der Stellungnahme zu den Rücktritten von drei Kirchenvorstehern fallen mir in der Würdigung der Tätigkeit vom Vorsitzenden des Kirchenvorstandes Herrn Hagen im Zusammenhang mit den Begebenheiten um den alten Kindergartenvertrag Formulierungen wie „harte Schläge, Demütigungen und Spott“ auf, die sich zwangsläufig gegen den anderen Beteiligten des Verfahrens, die Kommune, richten. Ein Rückblick auf die damalige Situation ist daher angebracht.

Die Form des in Dassendorf bestehenden

Defizitdeckungsvertrages für den ev. Kindergarten war in Schleswig-Holstein und Hamburg sehr verbreitet. Die finanzielle Basis dieser Verträge entsprang weniger wirtschaftlichen sondern eher sozialen Überlegungen. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hatte bereits 2003 festgestellt, das Gemeinden nicht verpflichtet sind die Defizite der Kindergartenträger in voller Höhe zu übernehmen. Folgerichtig forderte dann der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag die Gemeinden auf, ihre Kindergartenverträge zu überprüfen und gegebenenfalls zu kündigen.

Diesen Empfehlungen folgte die Gemeinde Dassendorf nicht.

Erst die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2004 und die negativen Steuerschätzungen von minus 20% für das Jahr 2005 zwangen die Gemeinde zur intensiven Überprüfung ihrer Haushaltssituation. Zwangsläufig rückte so die Vertragslage mit der Kirchengemeinde Brunstorf in den Fokus. Es ergaben sich im Vergleich kirchlicher/gemeindlicher Kindergarten erhebliche Kostennachteile zu Ungunsten des kirchlichen Kindergartens. Zum einen konnte schon aus rechtlichen Gründen eine Ungleichbehandlung der Kindergärten nicht in Frage kommen und zum anderen entwickelte sich bereits eine Wettbewerbssituation zwischen den Kindergärten, deren Initiative von der kirchlichen Seite ausging.

Der amtierende Bürgermeister Dr. Rüberg bemühte sich daher ab Februar 2005, Gespräche mit der Kirchengemeinde in Gang zu bringen. Der Erfolg war unzureichend. Die Kirchengemeinde legte einen zugesagten Vertrag nicht vor, ein daraufhin von der Gemeinde entwickelter Vertrag wurde schroff abgelehnt. Darüber hinaus erklärte die Kirche, erst dann zu Gesprächen bereit zu sein, wenn der bestehende Vertrag gekündigt sei, denn noch bestünde der alte Vertrag. Die so provozierte Vertragskündigung wurde dann schon wegen der ablaufenden Fristen ausgesprochen.

Man sollte nun meinen, dass zwei Institutionen wie Kirche und Gemeinde bei allen Gegensätzen in dieser neuen Situation in der Lage sind, sachlich miteinander zu verhandeln. -Mitnichten-

 In der Folge ergoss sich von kirchlicher und politischer Seite verursacht ein Schwall von Unwahrheiten wider besseren Wissens, Fehlinterpretationen und Verdächtigungen über die verdutzte Gemeinde. Ein Demonstrationszug formierte sich mit berichteter astronomischer Beteiligung und eine Bürgerinitiative „Rettet den Kindergarten“ wurde von verschreckten Eltern gegründet. Die Kirche strengte eine Klage an, erklärte mit Blick auf die Bürgerinitiative die Vertragskündigung als „schwebend unwirksam“ und lehnte nun expressis verbis weitere Gespräche mit der Gemeinde ab.

Die Folgen: Die Bürgerinitiative wurde nicht zugelassen, ein Verwaltungsgericht stellte fest, dass die von der Initiative vorgetragenen Argumente geeignet seien, die Bürger Dassendorfs zu täuschen.

Die Kirche musste ihre Klage zurückziehen. Die von der Gemeinde ermittelten Zuschusssätze wurden vom Gericht als ermessensfehlerfrei bewertet.

Eine weitere Klage der Kirche konnte wegen eines fehlenden substantiellen Vortrages nicht erwidert werden, ruhte zunächst und wurde von der Kirche dann zurückgezogen.

 Alles in allem ein katastrophales Ergebnis für die Kirche.

Dennoch fanden weitere Gespräche mit der Kirche statt. Diese allerdings waren zäh und wurden von großem Misstrauen begleitet und auch erschwert. Die Kirche bezweifelte alle von der Gemeinde vorgelegten Zahlenwerte sowohl dem Grunde nach als auch von der Ermittlung her. Sie verlangte Akteneinsicht im Amt und bekam sie auch. Irgendwann erklärte sich die Kirche dann doch bereit, von der Gemeinde gewünschte Zahlen zu ermitteln. Man sollte meinen, dass die Gespräche nun in sachliche Bahnen kommen. Nein, in der folgenden Runde wischte ein anderes Verhandlungsmitglied der Kirche mit schroffen Argumentationen alle Gespräche vom Tisch. In der Folge verweigerte die Kirche noch Angaben zu Dassendorfer Kindern die in den ev. Kindergarten Dassendorf kamen wie auch zu Dassendorfer Kindern, die den Brunstorfer Kindergarten besuchten mit einem Hinweis auf datenschutzrechtliche Bedenken. Sie benötigte dann fünf Monate um die Haltlosigkeit dieser Bedenken festzustellen.

Nachdem die Kirchengemeinde erklärt hatte, dass sie auch weiterhin Trägerin des ev. Kindergartens sein wolle, konnte die Gemeinde eine vertraglose Bezuschussung auf Basis der von ihr vorgeschlagenen Kostenfestlegung fortführen. Die fiel immerhin so aus, dass die Kirche ihren Kindergarten klaglos weiterführen konnte.

Heute hat die Kirchengemeinde nach dreijähriger Verhandlung einen neuen Vertrag. Mit pauschalierten Sätzen pro Kind und Betreuungsstunden, Kontrollrecht der Kommune und kurzfristigen Kündigungsfristen für den finanziellen Vertragsteil. In der Tat nicht weit entfernt von den alten Forderungen der Gemeinde, die sie durch ihr Verhalten nicht ausgelotet hatte. Letztlich auch musste die Kirche akzeptieren, dass sie ein freier gemeinnütziger Träger für eine Sozialleistung des Staates ist, der sich den gesetzlichen Bedingungen stellen muss.

Herr Hagen und sein Vorstand haben zweifelsohne vehement gekämpft, jedoch ohne Vertrauen in den Verhandlungspartner und absolut mit den falschen Mitteln.

Abschließend sei gesagt, dass die von der Kommentatorin seines Rücktritts vorgenommene Bewertung einiger Ursachen doch wohl die Kommentierung kirchlicher Eigengewächse ist. Alles andere würde nur einer unangebrachten Legendenbildung dienen.

Manfred Niermann

Dezember 2011

rss feedDie Corona Epidemie hat die gesamte Welt kalt erwischt. Man hätte eigentlich ahnen können, dass über kurz oder lang die Globalisierung mit der schnellen Ausbreitung von Pandemien einhergehen wird. Corona wird die Welt der Gender-Ideologen, Globalisten, Gutmenschen, Greta-Fans, Energiewender u.a. erschüttern. Nachbarschaftliche Hilfe und Zuwendung sind angesichts der sozialen und epidemiologischen Isolation angezeigt. Anywhere is out. Es sind die die Nationalstaaten, die am Ende Lösungen für Impfstoffe und für's Immpfen  fanden. Bald  wird sich die Frage stellen, wer die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Quarantäne zu zahlen hat.  Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? westerwelle Frühe Rufer machen nachdenklich.Die internationale Lenkungskaste in EU und UNO hat schon ihre Pläne aufgedeckt. Corona und "Klimakatastrophe" gibt den willkommenen Anlass zu einem "great Reset".  Von KLaus Schwab erfahren wir, wie wir zu leben haben. Der große Umbruch ist auch 2022 zum Thema des WEF geworden.Wie sonst können die gigantischen Schulden der Staaten bewältigt werden? Jetzt kommen die Aufwendungen für die Unterstützung der Ukraine hinzu. Tausende Flüchtlinge sind zu versorgen. Erleichternd ist die Prägung dieser Menschen durch ein geordnetes Schul- und Ausbildungssystem in ihrer Heimat. Das wird mit der Zeit die finanzielle Belastung mindern. Aber Wohnraum ist mit Geldscheinen nicht zu erzeugen. Dazu bedarf es einer starken Bauindustrie und vieler Menschen, die dort schaffen.

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Beim Umgang mit Behörden und Ämtern ist Vorsicht geboten. rechthabenundbekommenNicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann  seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.

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