Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und den Umbau sowie die Erneuerung von Straßen Wegen und Plätzen (6.7.2010)
Mit einer solchen Satzung haben sich die Gemeinden eine neue Geldquelle erschlossen. Bei den Bürgern kommen die Beiträge nach dieser Satzung aber nicht gut an. Allgemein werden sie als doppelte Erschließungskosten verstanden. In vielen Fällen sollen sogar Bürger herangezogen werden, die von der Erneuerung keinen Vorteil haben. Regelmäßig beschäftigen sich die Gerichte mit den empörten Anliegern und oft genug zeigt sich, dass Städte und Gemeinden mit ihren Beitragsbescheiden zu weit gegangen sind. Noch schlimmer: