Grundstückskauf ohne Notarvertrag; Nachhilfe in Zivilrecht nötig
Beim Erwerb eines Grundstücks für die Umsetzung des Bebauungsplanes 23 (Gewerbegebiet) gibt es Schwierigkeiten. Der Verkäufer sieht die Bedingungen für den Verkauf nicht erfüllt.
Die Erfüllung der Verkaufsbedingungen ist deshalb streitig geworden, weil die Gemeinde entgegen der Festlegung im Kaufvertrag den Bebaungsplan nachträglich zum Nachteil des Verkäufers geändert hat. Bürgermeisterin Falkenberg meint dazu, dass der Verkauf des Grundstücks bereits im Rahmen eines Gesprächs in der Amtsverwaltung abgesprochen gewesen sei. Der Verkäufer habe damals einem Verkauf mündlich zugestimmt. Deshalb hätte er keinen Anspruch gehabt, den Verkauf an neue Bedingungen zu knüpfen. Das damalige Gespräch binde ihn und deshalb könne er auch die Einhaltung der Bedingungen nicht fordern.
Diese Sichtweise berücksichtigt nicht, dass jeder Grundstücksverkauf erst dann gültig ist, wenn er mit einer öffentlichen Urkunde beim Notar abgeschlossen wurde. Mündliche Vereinbarungen aller Art im Vorfeld sind Schall und Rauch! Eigentliche müsste das auch eine Jung-Bürgermeisterin wissen,