SPD/GuD mit maßloser Bauwut
Die baukulturelle Besonderheit Dassendorfs mit Waldsiedlung und großzügig bemessenen Grundstücken sind der SPD ein Dorn im Auge. Überall soll es so aussehen wie auf dem Grundstück Heidekamp 6. Deshalb verkündet Grundstückseigentümer und Planungsausschussvorsitzender Straßburg auch unverändert allen Ernstes: Grundstücke über 1000 qm seien sittenwidrig.
In den letzten Wochen hat die SPD/GuD nun zum Show-Down dieser verhängnisvollen Politik eingeleitet. Am 14.6.2012, 21.8.2012 und 1.10.2012 wurden Beschlüsse zur Dassendorfer Bauleitplanung gleich in Serie (genau 12 !!!) gefasst. Die am 14.2.2011 beschlossene und gesetzlich vorgeschriebene frühzeitige Bürgeranhörung ließ man ausfallen. Die Zuhörer der Sitzung am 14.2.2011 werden die Aussage von Herrn Claßen noch im Ohr haben. "Wir wollen hier volle Transparenz und wollen natürlich eine Anhörung der Bürger durchführen." Daraus wurde nichts. Phase 1 der Bauleitplanung wurde ohne Anhörung durchgeführt. Ebenso Phase 2. Anfang Oktober lagen die Pläne nun letztmalig offiziell aus. Beim Amt in Aumühle konnte man sie zu den Öffnungszeiten vier Wochen lang einsehen. Das ist der letzte Schritt im Rahmen der Anhörung und Beteiligung der Bürger. Die CDU-Fraktion hat zu den Planvorhaben zwei umfangreiche Stellungnahmen (BPlan 19 , BPlan 1.4) schriftlich abgegeben, die hier veröffentlicht werden, um für Normenkontrollverfahren und Entschädigungsansprüche (7-Jahresfrist) Grundlagen einer Klagebegründung zu liefern. Wir bieten darüberhinaus allen Betroffenen an, für rechtliche Schritte alle maßgeblichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
In einer Einwohnerversammlung wollte Bürgermeisterin Falkenberg am 18.September 2012 die frühzeitigen Bürgerbeteiligungen nach §3 Abs. 1 BauGB nachholen. "Frühzeitig" heißt bei Frau Falkenberg scheinbar "nachgehend". Aber wir wissen es mittlerweile: Weder mit der Wahrheit noch mit den Gesetzen nimmt es die Frau Bürgermeisterin so genau. Dass schon längst das Bauleitplanverfahren in seiner zweiten und letzten Phase ist, das wurde in der Anhörung tunlichst verschwiegen. Bürgerbeteiligung für vollendete Tatsachen? So hatte sich der Gesetzgeber das nicht vorgestellt.