Verkämpft; Vertrag mit der evgl. Kirchengemeinde
Vor wenigen Tagen lag der Gemeindebrief der Kirchengemeinde Brunstorf für den Advent 2011 im Briefkasten. In der Stellungnahme zu den Rücktritten von drei Kirchenvorstehern fallen mir in der Würdigung der Tätigkeit vom Vorsitzenden des Kirchenvorstandes Herrn Hagen im Zusammenhang mit den Begebenheiten um den alten Kindergartenvertrag Formulierungen wie „harte Schläge, Demütigungen und Spott“ auf, die sich zwangsläufig gegen den anderen Beteiligten des Verfahrens, die Kommune, richten. Ein Rückblick auf die damalige Situation ist daher angebracht.
Die Form des in Dassendorf bestehenden
Defizitdeckungsvertrages für den ev. Kindergarten war in Schleswig-Holstein und Hamburg sehr verbreitet. Die finanzielle Basis dieser Verträge entsprang weniger wirtschaftlichen sondern eher sozialen Überlegungen. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hatte bereits 2003 festgestellt, das Gemeinden nicht verpflichtet sind die Defizite der Kindergartenträger in voller Höhe zu übernehmen. Folgerichtig forderte dann der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag die Gemeinden auf, ihre Kindergartenverträge zu überprüfen und gegebenenfalls zu kündigen.
Diesen Empfehlungen folgte die Gemeinde Dassendorf nicht.