Mehr Demokratie im Planungsrecht! Neues Gesetz zeigt Wirkung
Im Neubaugebiet "Am Holunderbusch" war ein größerer Bereich für Parkplätze und eine Sozialstation geplant. Das geplante Gebäude passte sich an die rundherum stehende Einfamilienhausbebauung an. Weil kein Betreiber für die Sozialstation gefunden werden konnte, sollte das
Gebäude nun durch ein weiteres massiges Gebäude mit Schlichtwohnungen ersetzt werden. Als sozialromantische Begründung hieß es, Wohnraum für junge Familien, Geringverdiener und Flüchtlinge sollte geschaffen werden. Dazu müsste allerdings der Bebauungsplan geändert werden. Wie in Dassendorf seit einiger Zeit üblich, sollte das im Ruckzuckverfahren als vereinfachte Änderung durchgezogen werden. Bei der Abstimmung über den Aufstellungsbeschluss für die beabsichtigte Änderung kam es wegen des irrationalen Stimmverhaltens einiger Gemeindevertreter zum Eklat. Aus dem Schnellverfahren wurde aber nichts. Eine neue gesetzliche Möglichkeit hatte sich bei den betroffenen Bürgern herumgesprochen. Danach können die Bürger in der frühen Phase des Bebauungsplanverfahrens ein Bürgerbegehren einreichen, wonach ein Bürgerentscheid über die beabsichtigte Planung (/sänderung) durchgeführt werden soll. Dafür sind in Dassendorf ca. 250 Stimmen /Unterschriften erforderlich.
Angesichts der allgemeinen Empörung über die Absichten der Mehrheit in der Gemeindevertretung war dieses Quorum leicht zu erreichen. Bei ca. 350 Unterschriften hörten die Initiatoren auf zu sammeln. Das reichte. Das Bürgerbegehren auf Bürgerentscheid wurde von der Kommunalaufsicht genehmigt. Im nächsten Schritt hätten alle Bürger über den beantragten Bürgerentscheid abstimmen müssen. Dem Bürgerentscheid wichen die Befürworter der Maßnahme dann lieber aus. Sie hoben den Aufstellungsbeschluss auf, weil das Ergebnis eines Bürgerentscheides abzusehen war. Allzu einfach war zu erkennen, wie die Seilschaften gestrickt waren. Die Neubürger am Holunderbusch wären fast Opfer der Kumpanei von SPD und Investor geworden.
Der Erfolg der Anlieger ist von allgemeinem Interesse, weil diese Gesetzesänderung den Bürgern endlich die Möglichkeit gibt, im Bebauungsplanverfahren entscheidenden Einfluß zu nehmen.
Die Gesetzesänderung wurde am 22.2.2013
ministerieller "Weisungen" durch. Die Gemeinde ist bei den Aufgaben nach "Weisung" außen vor, weil dies hoheitliche Akte sind. Das Amt hat natürlich erhebliche Kosten für die Erledigung dieser Weisungen. Angefangen von lfd. Kosten für Sachleistungen, Geldleistungen und Unterbringungskosten (Wohnungs- und Gebäudemieten). Weiter geht es mit den Kosten für die gesundheitliche Versorgung. Hinzu kommen die Kosten für Investitionen in Gebäude zwecks Unterbringung. Die Investitionen des Amtes belaufen sich mittlerweile im Millionenbereich. Zusätzlich wird das Personal des Amtes eingespannt, soweit dass scheinbar kaum noch Raum für Aufgabenwahrnehmung neben der Flüchtlingsproblemtik besteht. Das Amt ist bei den Kosten leidenschaftslos. Es finanziert sich durch Zwangsumlagen auf die Gemeinden, die wiederum Zwangsmitglieder sind. Deshalb hegt es auch keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der diversen Weisungen des Landes in Sachen Flüchtlingskrise. Bezahlen müssen die Gemeinden.
nung für den hiesigen Planungsraum wurde vom Oberverwaltungsgericht am 20.1.2015 als rechtswidrig erklärt. Somit ist eine unklare Rechtslage entstanden. Die Landesregierung hat dies mit diversen Erlassen aufgefangen. Alle Windradplanungen stehen unter einem Vorbehalt bis zum 5.Juni 2017. Es sind Ausnahmegenehmigungen möglich, sofern die Planungen in Eignungsgebieten liegen. Die Feldaue zwichen Dassendorf und Brunstorf wird als Eignungsgebiet (siehe Karte unten; klick) angesehen. In diesen Eignungsgebieten sind Anlagen unzulässig, wenn die sogenannten harten und weichen Kriterien erfüllt sind. Darüberhinaus sollen weitere Kriterien bei der Abwägung gelten. Soweit keine Tabukriterien vorliegen, bezieht die Landesplanungsbehörde bei der weiteren Flächenauswahl weitere im öffentlichen Interesse liegenden Erwägungen und räumliche oder rechtliche Gegebenheiten ein. Um die Zielsetzungen einer zukünftigen Landesplanung nicht zu behindern, sollen weitere Kriterien für die Ausnahmeerteilungen beachtet werden. (
elügen, aber fühlte sich wohl dabei. Die SPD-Mehrheit mit der GuD in der Gemeindevertretung peitschte die Pläne durch. Die GuD zerlegte sich dabei, weil sie ihr lauthals gegebenes Wahlversprechen verriet. Gemeindevertreter Straßburg (SPD) war in seinem Element. Die Wohnmobilconnection in Hochform. Planung und Erschließung wurden an die Kreissparkasse- Immo. GmbH abgegeben. Diese konnte nun die Planungsgewinne ungeschmälert einstreichen. Irgendwann tauchte in der Bergedorfer Zeitung ein Foto auf: Johannsen, Falkenberg, Pieplow, Buhk in trauter Runde am Wohnzimmertisch. Ein Bild, das alles sagt.
Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.