Ausweichsportplatz als Kunstrasenplatz
Da die vorhandenen Rasenplätze vor allem in den Sommermonaten zur Rasenpflege gesperrt werden müssen, wird ein weiterer Sportplatz gebaut. Dieser sogenannte Ausweichsportplatz wird ganzjährig genutzt. Jedoch soll geregelt werden, dass nicht zeitgleich auf allen Plätzen Veranstaltungen durchgeführt werden. Gegen die Stimmen der CDU wurde für den neuen Ausweichsportplatz ein Kunstrasenbelag beschlossen. Die erforderliche Baugenehmigung liegt vor. Mit dem Bau des Kunstrasenplatzes ist bereits begonnen worden. Die CDU-Vertreter haben in vielen Ausschusssitzungen darauf hingewiesen, dass ein Kunstrasenplatz an dieser Stelle erhebliche Unterhaltskosten mit sich bringt. Vor allem der große Baumbestand in unmittelbarer Nähe des Platzes wird sich zu einem Problem entwickeln. Oder sollen diese Bäume etwa doch gefällt werden? Hätte man dies vor der Abstimmung bekanntgegeben, dann wäre diese mit Sicherheit anders verlaufen. „Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt?“, das wird sich in ca. 15 Jahren nicht die TUS, sondern der nächste Bürgermeister fragen müssen. Die Gemeinde unterstützt entgegen aller Warnungen diesen Platz mit 150.000 Euro. Ein normaler Rasenplatz an dieser Stelle – wie stets von der CDU gefordert – wäre die vernünftige bodenständige und kostengünstigste Alternative. Wer kommt nach ungefähr 12 bis 15 Jahren für die Entsorgung der Deckschicht auf? Dafür sollte die TUS schon jetzt anfangen, Rücklagen zu bilden. Des Weiteren soll für diesen Platz eine nicht genehmigungsfähige Flutlichtanlage installiert werden. Die Beeinträchtigung der Anwohner bleibt auch bei einer verhältnismäßig kleinen Anlage unklar. Wir wollen auf jeden Fall den Breitensport in Dassendorf unterstützen – jedoch nicht mit der Verschwendung von Steuergeldern, sondern mit gesundem Menschenverstand. Die CDU-Fraktion wird deshalb gegen die Übernahme jeglicher Folgekosten stimmen.
Mit Erstaunen nahmen die Dassendorfer zur Kenntnis, dass an der B 207 nun bereits seit 15.10.2013 die Bagger rollen, obwohl es noch keinen gültigen Bebauungsplan gibt. Mit dem entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung zum so genannten „Bebauungsplan 27 (B-Plan 27)“ ist frühestens im Januar 2014 zu rechnen. Trotzdem wird auf der Fläche des B-Plans 27 bereits munter gebaut. Hier sollen offenbar noch vor der Verabschiedung des B-Plans 27 Fakten geschaffen werden. Dies beweist eine bedenkliche Auffassung von Demokratie.
Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.