Bobers App

Mit großem Eifer verfolgt Gemeindevertreter Bober seine Idee von der Dassendorf App. Zweifler wurden schäbig beschimpft. Hier wurde schon erläutert, was das eigentlich ist: eine App. Die playstoreWählergemeinschaft WIR macht mit und beschafft sogar EU-Gelder für dieses Vorhaben. Während man geglaubt hatte, dass Gemeindevertreter Bober selbst Hand anlegt, um die App zu schreiben, blieb es bei Ankündigungen. Stattdessen wurden Aufträge verteilt. Sogar ein App-Manager wurde bestellt. Was die App leisten soll, blieb irgendwie unklar. Aber eine App sollte es sein. App's kennen Kiddies gut, weil sie im App Playstore von Google neben Nützlichem auch ihre Spiele finden können. Nun stellt sich heraus, die App machte eine Bauchlandung bevor sie starten konnte. Aus der App ist technisch eine ganz gewöhnliche  Homepage für Dassendorf geworden. Damit die "App" eben doch eine App bleibt, kann man sie etwas umständlich auch über eine App zwecks Adressaufruf aus dem Google-Playstore erreichen. Homepages sind mit sogenannten Contentmangern einfach zu gestalten. Das dürfte der Grund für die Strukturänderung sein. Die Internetadresse der neuen Homepage steht auch fest.

Eigentlich hat die Gemeinde bereits eine amtliche Homepage, die sogar erstaunlich gut gefüllt ist. Da noch unklar ist, was in der neuen Bober-Homepage angeboten werden soll, ist man auf Rätselraten angewiesen. Nicht ganz unberechtigt sind Fragen nach der rechtlichen Legitimation einer Gemeinde.  Presserecht und Datenschutz setzen enge Grenzen. Zur Erinnerung: Gemeinden sind staatliche Organe. Sie üben Hoheitsrechte aus. Sie dürfen nur Aufgaben wahrnehmen, wenn diese zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Aufgaben liegen. Parteienwerbung ist jedenfalls keine staatliche Aufgabe. Es wird abzuwarten sein, was Bobers Homepage nun bieten wird.

Irgendwie stellt sich auch die Frage, ob für diese Aufgabe eigentlich das Amt zuständig ist. Schließlich hat das Amt mit seinem neuen Internetauftritt für die Gemeinde alle Versäumnisse der Vergangenheit hinter sich gelassen.

 

 

muehleBaugebiet an der Dassendorfer Mühle - ein Flop
 
In Blickpunkt Dassendorf wurde mehrfach berichtet, dass WIR an der ehemaligen Mühle ein neues Baugebiet plant. Investor Glunz trat in Vorlage hinsichtlich der PLanungskosten. Jetzt wurde klar, aus dem Baugebiet wird nichts. Allzu offensichtlich sind die Verstöße gegen die Landesplanung. Auch die trickreiche Nutzung einer umstrittenen baurechtlichen Bestimmung machte doppelt argwöhnisch. Jahrelang hatte die Eigentümerin versucht, aus dem Gebäude und Grundstück irgendwie Profit zu schlagen. Der neue Investor, familiär mit dem Investor verbunden, kannte  die Psyche der Bürgermeisterin. Er legte einen Köder au der Rubrik "soziale Empathie" aus, um sein eigentliches Anliegen zu verdecken. Für die Gemeinde sollte ein Kindergartengrundstück herausspringen.
 
Die Landesplanung hat dem Treiben nun ein Ende gesetzt. Sie rät dringend von einer weiteren Verfolgung dieser Planung ab. Grundstücke für einen Kindergarten gibt es in Dassendorf. Das hatte die Landesplanung schon erfahren. War der Betreuungsnotstand nur eine Zweckbehauptung?
 
Zur Erinnerung: Die Gemeinde hatte vor einigen Jahren die Möglichkeit sehr kostengünstig ein Grundstück am Ahornweg zu erwerben. Durch Indiskretion aus der GuD konnte ein Nachbar (GuD Anhänger) das Grundstück vor der Gemeinde kaufen. Die Gemeinde hatte eigentlich ein Vorkaufsrecht.  Die beabsichtigte soziale Nutzung sei vorgeschoben, so wurde vor Gericht behauptet. Unter Beifall von SPD und GuD entschied ein Verwaltungsrichter gegen das Vorkaufsrecht der Gemeinde. Das Grundstück wäre heute ideal für eine Kita geeignet gewesen.
 

Es gibt gute Grundstücke für gemeindliche Zwecke. Man muss dafür aber langfristig denken und sich intensiv bemühen.

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 * Die Grafik stammt von Gerhard Schöttke.  Sie ist eine Illustration aus der Dassendorfer Chronik, die im Jahre 1984 aufgelegt wurde. Die Mühle ist 1925 abgebrannt.  Sie wurde später als gewerbliches Gebäude ohne Mühlenturm auf dem ehemaligen Unterbau wieder aufgebaut. 

Bauleitplanung auf abenteuerlichem Weg

Eigentlich sind die Wege zu einem Bebauungsplan im Gesetz vorgezeichnet. Findige Investoren denken sich aber immer neue Tricks aus. Planungsgewinne locken! In Dassendorf ist das gut möglich, weil in der Gemeindevertretung eine inkompetente (2008-2018) Truppe und neuerdings seit 2018 blutige Anfänger das Sagen haben. Von Frau Falkenberg kennt man das Faible für Investoren. Die Volatilität der Dassendorfer Rechtsauslegung lässt die Investoren hoffen, dass sie ihr Ziel kostengünstig erreichen. Die Dassendorfer Mühle steht im Außengebiet. Um Splittersiedlung und Verbauung zu vermeiden gelten für Bauen im Außengebiet strenge Regeln. Eigentlich ist dort Neubau nur für landwirtschaftliche Zwecke erlaubt. Bestehende Gebäude können lediglich einer verträglichen Nachnutzung zugeführt werden. Für die Dassendorfer Mühle hat sich das nicht ergeben, so dass eigentlich nur der Abbruch in Frage kommt. Wie das so ist im Leben eines Eigentümers. Wenn sich sich neue Beziehungen zu einem Großinvestor (Glunz) ergeben, ändert sich die Lage. Vieles wird plötzlich möglich.

Man geht auf juristische Entdeckungsreise und macht möglich, was man will. Dazu dient der zu Recht umstrittene §13BauGB . (gültig bis Ende 2020). Danach sind im Außengebiet Bebauungspläne am Rande bestehender Bebauung (§34) ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zulässig.

Der Investor hat die Gemeinde mit einem Grundstück für eine Kita geködert. Darauf springt Frau Falkenberg bekanntlich an. Angeblich gebe es keine Grundstücke in der Gemeinde, auf die man eine Kita bauen könnte. Das ist für  Ortskundige eine freche Lüge. Tatsächlich bieten sich mehrere Grundstücke an. Im Eigentum der Gemeinde ist zum Beispiel die Wiese nördlich der Kleingartensiedlung (ehemals Ponyhof). Sie sollte vor geraumer Zeit an den Golfclub für ein Wirtschaftsgebäude verkauft werden. Näheres hier. Besser geeignete Grundstücke liegen außerdem günstiger als die Mühle. Sie liegt am äußersten Rande von Dassendorf.

Der Flächennutzungsplan gibt die Bebauung nicht her. Die Landesplanung muss also eine Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigen. Wie sie das mit der gelten Landesplanung und Regionalplanung in Übereinstimmung bringen soll, bleibt ein Rätsel.


 

rss feedDie Corona Epidemie hat die gesamte Welt kalt erwischt. Man hätte eigentlich ahnen können, dass über kurz oder lang die Globalisierung mit der schnellen Ausbreitung von Pandemien einhergehen wird. Corona wird die Welt der Gender-Ideologen, Globalisten, Gutmenschen, Greta-Fans, Energiewender u.a. erschüttern. Nachbarschaftliche Hilfe und Zuwendung sind angesichts der sozialen und epidemiologischen Isolation angezeigt. Anywhere is out. Es sind die die Nationalstaaten, die am Ende Lösungen für Impfstoffe und für's Immpfen  fanden. Bald  wird sich die Frage stellen, wer die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Quarantäne zu zahlen hat.  Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? westerwelle Frühe Rufer machen nachdenklich.Die internationale Lenkungskaste in EU und UNO hat schon ihre Pläne aufgedeckt. Corona und "Klimakatastrophe" gibt den willkommenen Anlass zu einem "great Reset".  Von KLaus Schwab erfahren wir, wie wir zu leben haben. Der große Umbruch ist auch 2022 zum Thema des WEF geworden.Wie sonst können die gigantischen Schulden der Staaten bewältigt werden? Jetzt kommen die Aufwendungen für die Unterstützung der Ukraine hinzu. Tausende Flüchtlinge sind zu versorgen. Erleichternd ist die Prägung dieser Menschen durch ein geordnetes Schul- und Ausbildungssystem in ihrer Heimat. Das wird mit der Zeit die finanzielle Belastung mindern. Aber Wohnraum ist mit Geldscheinen nicht zu erzeugen. Dazu bedarf es einer starken Bauindustrie und vieler Menschen, die dort schaffen.

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Recht haben und Recht bekommen

Beim Umgang mit Behörden und Ämtern ist Vorsicht geboten. rechthabenundbekommenNicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann  seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.

Umgang mit Amt und Bürgermeister

 

 

genderGAGAHier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.