Schwarzbau; Plaudertasche
der Planungsausschuss hat den Mittelweg besichtigt, weil dort Sanierungen nötig sind. Das ist gut so und eigentlich schon länger überfällig. Dabei kommt in Rede, dass Anlieger auf eine Baustelle ohne Baugenehmigung aufmerksam gemacht haben. Diese wurde dann sogleich besichtigt. Schwarzbauen ist nicht ok. Die Bauordnung gilt für alle. Für die Ahndung der Verstöße gegen die Bauordnung ist der Kreis und nicht das Amt, nicht die Gemeinde, nicht der Bürgermeister verantworlich. Vom Kreis wird entschieden, ob es sich tatsächlich um eine genehmigungspfichtige Baumaßnahme handelt. Immerhin gibt es zahlreiche genehmigungsfrei Bauaktivitäten. Die Bauaufsicht war also informiert und war schon aktiv gewesen. Mitteilungen im Ordnungsverfahren dürfen an nur die Beteiligten des Verfahrens gegeben werden. Sonst muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werde. Scheinbar ist das anders gelaufen. Im Planungsausschus wusste man sogar von den Details des Verfahrens. Der Ausschussvorsitzende Sebastian Hofmann berichtete. Nicht genug, Er mußte es auch im Sachsenwalder ausplaudern.
Kreisbauaufsicht spricht Baustopp aus
Eine Ortsbesichtigung am 28. April 2025 einer Baumaßnahme im Mittelweg ergab, dass diverse
bauliche Maßnahmen an einem Gebäude ohne Baugenehmigung durchgeführt wurden, worauf-
hin ein ordnungsbehördliches Verfahren eingelei-tet wurde (Baueinstellungsverfügung gem. § 79
Abs. 1 LBO). Anwohnende des Mittelwegs hatten die Kreisbauaufsicht auf die Aktivitäten aufmerk-
sam gemacht.
Einigen Gemeindevertretern scheint ihr Mandat zu Kopf gestiegen zu sein. Ordnungsbehörde in Sachen der Bauordnung ist das Bauausichtsamt beim Kreis. Der Neugierde der Nachbarn stehen die schützenswerten Interessen derjenigen gegenüber, die von einem Verfahren betroffen sind. Auch ehrenamtliche Selbstverwalter sollten ihre Grenzen einhalten. Ordnungsbehörde für Baurechtverstöße ist der Kreis. Das Ordnungsamt des Amtes ist nur für die Verfolgung einfacher Ordnungswidrigkeiten und die Gefahrenabwehr zuständig. Gemeindevertreter, (auch Bürgermeister) die als Ordnungsbehörde in Bauordnungsachen tätig werden, maßen sich eine Funktion ohne Rechtsgrundlage an. Es ist zu erwähnen: Herr Hofman ist erst seit kurzem Mitglied der Gemeindevertretung.