Apotheke bleibt geöffnet
Krankheitsbedingt konnten Apotheker Dr. Classen und seine Ehefrau den Betrieb der Apotheke nicht sicherstellen. Aber jetzt ist Ersatz geschaffen. Dassendorf behält seine Apotheke. Gute Wünsche gehen an die Apothekerfamilie.
Apotheke bleibt geöffnet
Krankheitsbedingt konnten Apotheker Dr. Classen und seine Ehefrau den Betrieb der Apotheke nicht sicherstellen. Aber jetzt ist Ersatz geschaffen. Dassendorf behält seine Apotheke. Gute Wünsche gehen an die Apothekerfamilie.
Baumschutz; was ist genehmigungsfrei erlaubt?
Immer wieder wird die Frage gestellt, welche gesetzlichen Regelungen zum Baumschutz bestehen. Die Rechtslage hat sich in den letzten Jahren gründlich geändert. Viele Übertreibungen sind fallen gelassen worden. Die Umweltgesetzgebung ist lebensnäher geworden. Dennoch ist es schwierig sich in dem Regelungsgeflecht zurechtzufinden. Die Rechtslage ist einfacher, wenn man sich auf die Fälle beschränkt, die in der Gemeinde am häufigsten vorkommen. Der heutige Stand ist, betrachtet für die meisten Fälle, die in Dassendorf auftreten, folgendermaßen:
1. Besteht für ein Grundstück ein Bebauungsplan (B-Plan) oder ähnliches, dann gelten allein die Bestimmungen des B-Planes.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sagt dazu in §18 Abs.2:
(2) Auf Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach § 30 des Baugesetzbuches, während der Planaufstellung nach § 33 des Baugesetzbuches und im Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuches sind die §§ 14 bis 17 nicht anzuwenden. Für Vorhaben im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches sowie für Bebauungspläne, soweit sie eine Planfeststellung ersetzen, bleibt die Geltung der §§ 14 bis 17 unberührt.
In §§14 bis 17 BNatSchG stehen die Vorschriften, nach denen Umwelteingriffe genehmigt und ausgeglichen werden müssen. Das heißt, die wesentlichen Vorschriften des BNatSchG gelten im Gebiet eines Bebauungsplanes nicht. Eine Ausnahme gibt es:
Ernüchterung nach Euphorie; Öffentlichkeit unerwünscht
Die Welcome-Euphorie ist die Bürger des Amtes Hohe-Elbgeest teuer zu stehen gekommen. 700.000 € fehlen an der Finanzierung der Flüchtlingsunterkunft in Kröppelshagen, weil zu groß gebaut wurde. Das schmerzt. Auch die Gemeinde Dassendorf ist über die Amtsumlage mit von der Verlustpartie. Nun macht sich späte Einsicht breit. Tagesordnungspunkt "N18" in der Sitzung des verantwortlichen Amtsausschusses am 7.3.2017 lautet vielsagend:
"Unterbringung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Wohnungslosen a) Verkauf einer Immobilie b) Beendigung von Mietverhältnissen c) Auftrag an den Sonderausschuss Wohnraumbeschaffung zum Abbau weiterer Unterbringungskapazität."
Aus der Bezifferung der Tagesordnung entnimmt man, Amtsvorsteherin Frau Falkenberg möchte den Punkt scheinbar "nicht öffentlich" behandeln. Nach §10 der Amtsordnung gilt aber: "Die Sitzungen des Amtsausschusses sind öffentlich.