Gesetz zu den neuen Mitwirkungsrechten wirkt
Die Beschlussfassung der Gemeindevertretung zur Ergänzung des Baugebietes am Holunderhof führte zu einem Bürgerbegehren. Diesem wich die die Gemeindevertretung durch Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse aus. Die Betroffen empörte besonders, wie sich
das Abstimmverhalten von zwei CDU-Gemeindevertretern, Walter Peters und Rolf Demme, darstellte. Völlig unerwartet und ohne Begründung stimmten die beiden plötzlich für mehr Bauvolumen und gegen die Interessen der Neubürger. Das war so peinlich, dass ein anderer CDU-Vertreter (Axel Plass) seinen Austritt aus der Fraktion verkündete. Nach langem Hin und Her war nun darüber abzustimmen, wie die Bauplanung zur Zufriedenheit der Betroffenen geändert werden könnte. Zwei Einfamilienhäuser und ein zweistöckiges Gebäude mit 6 Wohnungen* nach Norden sieht die Planänderung nun vor. Es wird nun zu kontrollieren sein, ob die Vorgaben des Aufstellungsbeschlusses tatsächlich eingehalten werden. Abstimmung: 11 Ja, 3 Enth, 1 Nein
* Allgemeines Wohngebiet – 2 Einzelhäuser (WA I o GRZ 0,2 DNG 25° - 48°) und Wohngebäude mit 6 Wohnungen (WA II o GRZ 0,3 GFZ 0,6 DNG 25° - 45°).
Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.