Außenbereichssatzung abgesetzt
SPD/GuD und CDU wollten vor der Wahl eine Außenbereichssatzung durchbringen, um die Hinterbebauung eines Grundstücks am Mühlenweg zu ermöglichen. Ein "verdienter" Parteigänger sollte belohnt werden. Wir berichteten: Außenbereichssatzung. Geplant war eine Verabschiedung noch vor der Wahl. Dazu kam es aber nicht, weil ein Gutachten zum Lärmschutz zur Auflage gemacht wurde. Das Gutachten lag jetzt vor; Auftraggeber: Wolfgang Drescher. Die Zeit drängte. Die Lärmschutzzonen wurden in den Plan übertragen. Der Kreis äußerte sich zur Frage der rechtmäßigen Inanspru
chnahme der Bestimmungen des BauGB zu Außenbereichssatzungen. Er macht in seiner Stellungnahme keinen Hehl daraus, dass er von dieser bauleitplanerischen Eskapade nichts hält. Man solle das übliche Verfahren anzuwenden. Das dauert allerdings etwas länger und kam schon deshalb nicht in Frage. Das Timing lief aus dem Ruder. Mittlerweile war Kommunalwahl. Das Wahlergebnis schickte SPD und CDU beinahe in die Bedeutungslosigkeit. Der Wahlsieger, die Wählergemeinschaft WIR, hatte versprochen mit der Mauschelei Schluss zu machen. In der letzten Sitzung des Planungsausschusses (5.3.2019) wurde das Planungsvorhaben von der Tagesordnung abgesetzt. Keine Diskussion, kein Beschluss.
Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.