Außenbereichssatzung
so nennt sich eine Satzung, mit der im Außenbereich gebaut werden kann. Um die Begrenzungen des Fächenutzungsplanes zu sprengen, will sich nun auch die Gemeinde Dassendorf dieser Sonderregelung im Baugesetzbuch bedienen. "Damit soll der Bestand der Wohngebäude gesichert und Erweiterungsmöglichkeiten der dortigen Wohnbebauung (Fläche zwischen Reiterhof und Obsthof) geschaffen werden." so ist es nachzulesen. Davon trifft aber nur die Hälfte zu. Der Bestand der Gebäude ist auch ohne diese Satzung gesichert. Es geht vorangig, mal wieder, um Bauabsichten. Ein Vertreter der SPD-Fraktion hatte dort ein Grundstück erworben und musste feststellen, dass eine Bebauung nicht möglich ist. Das Bauaufsichtsamt machte geltend: Stop, hier ist Außenbereich! So ist es auch im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Bauen ist also nur im Sinne von Bestandsschutz und Modernisierung möglich. Das reichte aber nicht. Schließlich sollte neu gebaut werden. Es half ein Blick in die dunklen Kapitel des Baurechts. Dort fand man unter § 35, Abs.6 die gesuchte Lösung in Form der "Außenbereichssatzung". Eine solche Satzung widerspricht eigentlich den Grundprinzipien des Baurechts. Das liest man in der Literatur und merkt man schon am verschwurbelten Gesetzestext. Das Verfahren entspricht dem der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Aber der Eindruck einer reinen Gefälligkeitsplanung entfällt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Genehmigung durch das Innenministerium bleibt auch erspart. Somit kann ein schnelles Verfahren durchgezogen werden. Denn bis zur Kommunalwahl ist nicht mehr viel Zeit. Der Leser des Blickpunkt wird ahnen, wer mit der Planung beauftragt wird: Stadtplaner Johannsen. Bleibt zu hoffen, dass der Bauinteressent wenigsten die Kosten trägt, wenn er schon den Planungsgewinn einstreichen will.
Bürgermeisterin Falkenberg scheint es bei diesem Vorhaben nicht ganz wohl zu sein. Die Absicht der Beteiligten liegt schließlich auf der Hand. Nachdem Frau Falkenberg sich von dem Ballast der SPD-Gefolgschaft befreit hat, verweigert sie neuerdings die Mitwirkung bei diesen Deals. Gut so. Man bekommt das Gefühl, dass Frau Falkenberg nun zum Ende der zweiten Wahlperiode gelernt hat, dass es im Baurecht um mehr als um Stuhlkreisduiskussionen geht.
Die CDU? Sie stimmt zu! Sogar der Beauftragung von Herrn Johannsen. Die Zusammenhänge erschließen sich scheinbar nicht ohne weiteres. Ist schließlich auch schwere Kost.