Selbstermächtigung; Bäume und Schatten

Vor Jahrzehnten war es ein Teil des Lebensstils, dass man im Wald leben wollte. Die Vertreter dieses Lebensstils pflegten ihn zwar nicht selbst, erlegten ihn aber gern den anderen Dassendorfern auf. Eine Baumschutzssatzung musste her. Eiferer zogen durchs Dorf und markierten, was angeblich schützenswert war. In die Bebauungspläne wurden auch Bäume als schutzwürdig aufgenommen, die es an Ort Stelle nicht gab. Von einer inkompetenten Gemeindevertretung wurdeanmassung das unbesehen abgesegnet. Wer Pech hatte und Sympathien für die falsche Partei hatte, fand auf seinem Grundstück einen ganzen Wald als schützenswert ausgewiesen.

Von Abwägung und Gleichbehandlung keine Spur. Die Bürger nahmen es hin. Gern machten sich Ökoideologen die Lage zur Nutze, um zu zeigen, was die Stunde geschlagen hat. Grundstückseigentümer wurden als Baumfrevler stigmatisiert. Die Gemeindevertreter liefen herum, begutachteten die Zulässigkeit und "erlaubten" die Fällung. In den folgenden Jahren konnte wenigstens die Baumschutzssatzung aufgehoben werden. Auf zu viel Grundstücken war die Sonne nur noch durch Lücken im Grün zu sehen. Es galten danach Beschränkungen nur noch für Bäume, die im Bebauungsplan als schützenswert ausgewiesen wurden.

Ansonsten galt und gilt das Bundesnaturschutzgesetzes. Im beplanten Innenbereich können demnach die Bäume gefällt werden, ohne jemanden zu fragen (sofern im BPlan nicht ausgewiesen !). Die Baumfällung darf aber nicht erfolgen, wenn dadurch Vögel oder andere Lebensstätten (Vogelnester) wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder zerstört werden. Kann das ausgeschlossen werden, sind Grundstücksbesitzer frei, die störenden Bäume zu fällen. Sonne und Licht finden wieder den Weg auf die Grundstücke. (Die genaue Rechtslage ergibt sich §39 Abs.5 BNatSchG. Die verwirrende Satzkonstruktion wurde im Erlass des BMU vom 3.3.2010 klar gestellt.)

Die Festlegungen in den Bebauungsplänen sind weiterhin bindend. Aber Befreiungen sind möglich. Für Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eigentlich der Kreis als Bauaufsichtsbehörde zuständig. Die Gemeinde hat innerhalb eines Monats lediglich ihr Einvernehmen zur beabsichtigten Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde zu erteilen. Wird das Einvernehmen zeitgerecht verweigert, kann sich der Kreis darüber hinwegsetzen. Dennoch hat in der Vergangenheit der Planungsausschuss die Baumfällung "genehmigt", obwohl der Kreis zuständig gewesen wäre.  Der Planungsausschuss hatte sich ein Amt angemaßt, das ihm nicht zusteht. Die Ausschussmitglieder und besonders der ehem Vors. des Ausschusses machten gern mit. Es hebt eben das Selbstwertgefühl, wenn man Schikanen schaffen und wieder aufheben kann.

 

Nun ist reiner Tisch gemacht worden. Schluss mit der Selbstermächtigung des Planungsausschusses! Ausschussvorsitzender Halsinger macht's möglich.

Die Anträge werden zukünftig auf dem regulären Wege von der Bauaufsicht beim Kreis entschieden. Die Gemeinde muss zeitgerecht ihr Einvernehmen erklären. Es soll ein Gutachter hinzugezogen werden. Sicher wird die Gemeinde dieses Gutachten auch bezahlen. Sonst ist der Grundstückbesitzer doppelt belastet. Er stellt schon einen Teil seines Grundstücks für Natur und Umwelt bereit. Wachsen die Bäume z.B. in den Himmel, dann muss die Gemeinde das Verwaltungsverfahren finanzieren oder von sich aus tätig werden.

Zukünftig ist der Kreis auch die richtige Adresse für einen Widerspruch und eine Klage gegen eine Ablehnung des Befreiungsantrages. Es stellt sich angesichts vielfacher Fällgenehmigungen die Frage der Gleichbehandlung. In einem solchen Verfahren ist auch eine Inzidentprüfung auf Rechtmäßigkeit der Festlegungen im B-Plan die Regel. Die dokumentierte Abwägung für die Ausweisung von geschützten Bäumen sind z.B. in den Akten der Gemeinde mager. Die Kosten eines Rechtsstreites sind wegen des geringen Streitwertes überschaubar. Es gibt am Verwaltungsgericht keine Vertretungspflicht. Anders als die Gemeinde müsste der Kreis das Verfahren selbst (ohne RA) betreiben und kann keinen Rechtsanwalt beauftragen.

rss feedDie Corona Epidemie hat die gesamte Welt kalt erwischt. Man hätte eigentlich ahnen können, dass über kurz oder lang die Globalisierung mit der schnellen Ausbreitung von Pandemien einhergehen wird. Die Welt der Gender-Ideologen, Globalisten, Gutmenschen, Greta-Fans, Energiewender u.a. ist eigentlich erschüttert. Nachbarschaftliche Hilfe und Zuwendung sind angesichts der sozialen und epidemiologischen Isolation angezeigt. Anywhere is out.  Bald  wird sich die Frage stellen, wer die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen hat.  Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? westerwelle Frühe Rufer machen nachdenklich. Hören Sie Westerwelle links, Heute zeigt sich, mit voller Abasicht wurden die Freiheitsrechte der Bürger gebrochen. Kindern wurden wichtige Lebensjahre gestohlen und Kranke mussten einsam sterben, Im Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Vorsitzende Richter durch Zeugenvernehmung offen gelegt, die Schwurbler und Covidioten lagen richtig. Verfasungsbruch in der übelsten Form. Lesen Sie hier. Verwaltungsgericht Osnabrück Mitschrift.

Die internationale Lenkungskaste in EU und UNO hat schon ihre Pläne aufgedeckt. Corona gab und die "Klimakatastrophe" gibt den willkommenen Anlass zu einem "great Reset".  Von Klaus Schwab erfahren wir, wie wir zu leben haben. Wir werden ärmer aber glücklicher, wird verkündet. Der große Umbruch ist auch zum Thema der EU geworden und heißt dort GreenDeal. Die Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit werden deutlicher. Das Verfassungsgericht musste klare Grenzen setzen. Aber werden sie beachtet?

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Recht haben und Recht bekommen

Beim Umgang mit Behörden und Ämtern ist Vorsicht geboten. rechthabenundbekommenNicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann  seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.

Umgang mit Amt und Bürgermeister

 

 

genderGAGAHier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.