Zu TOP 7Analyse des Bebauungsplanes Nr. 8 "Dorf" 03/098/2021
Das beauftragte Stadtplanungsbüro „claussen-seggeke namentlich Hr. Sell stellt das Ar-
beitsergebnis ausführlich vor (Hinweis: die Vorstellung erfolgte aus Coronaschutzgründen
und Zusagen an das Stadtplanungsbüro vor der eigentlichen TO innerhalb des eingelade-
nen Zeitfensters).
Aus dem Kreis der Sitzungsteilnehmer gab es Anmerkungen, auch zu einzelnen Flurstü-
cken.
Seitens des Vorsitzenden wurde wiederholt und eindringlich darauf hingewiesen, dass die
Analyse Grundlage eines Planungs- und Entwicklungskonzeptes der Gemeinde sein wird
und nicht dessen Ergebnis ist. Hier wurde, mit Blick von „Außen“ aus rein planungsrechtli-
chen Gedanken gehandelt. Genau, wie im Auftrag beschrieben. Die ggf. aus der Analyse
umzusetzenden Maßnahmen sind von vielen Faktoren abhängig (z.B. Planungswillen der
Gemeinde, rechtliche Rahmenbedingungen, Vorgaben der Kreis- und Landesbehörden
und dem Willen/Wunsch der Grundstückseigentümer).
Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.