Vierter Versuch
Für die Bürger der Gemeinde ist nur schwer zu verstehen, wieso der Uhlenkamp dem öffentlichen V
erkehr gleich mehrfach gewidmet wurde. Die Ursache ist, dass keine der Widmungen eine juristische Prüfung bestanden hätte.
Jetzt hängt die Widmung in der 4.Version im Bekanntmachungskasten. Die bisherigen Widmungen werden aufgehoben. Die neue Widmung sichert den öffentlichen Charakter des Fußweges zum Brandstreifen. Das bedeutet, dass die zukünftige Instandhaltungspflicht auch für den Fußweg bei der Gemeinde liegt.
Der Aushang erfolgte am 3.März 2017 für eine Woche. Somit läuft die Widerspruchsfrist am 8.April 2017 ab. Hier ist der genaue Text zu finden: http://www.dassendorf.de/mediapool/69/692118/data/Diverses/Neuer_Ordner/Amtliche_Bekanntmachung_Nr._29-2017.pdf
Wer wird die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Schäden zu zahlen haben ? Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? 

Nicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.
Hier gibt es kein GenderGAGA. GenderGAGA verhöhnt die Frauen und zerstört die Sprache.