Bebauungspläne im Bereich Waldsiedlung und Siedlung; eine Untersuchung von Claussen-Seggeke
Claussen-Seggeke. Hinter diesem weniger geläufigen Namen steht ein renommiertes Architekturbüro aus Hamburg. Es wurde von der Gemeinde damit beauftragt, die Bebauungspläne der Waldsiedlung zu untersuchen. Was dabei herausgekommen ist, finden Sie unter diesem Link im Internetauftritt der Gemeinde. Die Untersuchung ist 54 Seiten lang und enthält zahlreiche Vorschläge, Hinweise, Tabellen und Zeichnungen. Gegenüber allen Stellungnahmen und Abwägungen zu den B-Plänen der Waldsiedlung besticht die UNtersuchung durch ein hohes Maß an Sachkenntnis und Sorgfalt. Die baukulturelle Besonderheit der Waldsiedlung liegt den Autoren genauso am Herzen, wie deren Nutzung zu Durchgrünung. Viele Vorschläge zeugen von guter Kenntnis der Autoren von den baurechtlichen Tricks für maximale Nutzung. Sogar den Wildwuchs bei Nebengebäuden und Versiegelung hat man im Auge.
Auch die unterschiedliche soziale Struktur der Gebiete hat bei den Autoren einen gewichtigen Anteil.
Die langjährigen Beobachter des Niedergangs der Waldsiedlung werden aufatmen. Einfamilienhäuser wurden zu Häuserzeilen oder zu drei oder vier Einzelhäusern. Die Bindung an die Grundstücksfläche von 1300 qm wurde durch ideelle Teilung unterlaufen. Grundstückseigentümer machten mit diesem Trick erhebliche Gewinne. Es galt: teilen, verkaufen, wegziehen. Zufahrten zur Hinterbebauung erzeugten versiegelte Zuwegungsflächen. Doppelstöckigkeit breitete sich aus. Sogar langjährige Gemeindevertreter beteiligten sich an den Tricks. Auf Beispiele im Einzelnen kann hier verzichtet werden. Sie sind in der kommunalpolitischen Diskussion seit 1998 beschrieben. Es ging los mit einer Reihenhauszeile an der Bundesstr. .
Sondergenehmigungen und Tricks a'la Straßburg, Jansen und Johannsen könnten mit dieser Begutachtung am Ende sein. Soweit Genehmigungen bereits erteilt wurden, werden diese leider noch einige Zeit nachwirken. (s.Stadthausvilla) Die Umsetzung der vielen guten Ratschläge wird einige Zeit dauern. Wie kann man man dem Wildwuchs kurzfristig Einhalt gebieten? Das Baurecht gibt es her. Die Rückstellung von Baugesuchen und notfalls Veränderungssperren sind die gesetzlichen Regelungen, um planungswidrige Entwicklungen auszubremsen!
Der neue Planungsausschusvorsitzende Jürgen Halsinger hat diese Untersuchung veranlasst.. Es ist zu erwarten, dass er sie auch nutzen wird. Mit den Autoren der Untersuchung Kathrin Jaetzel, Torben Sell und Alice Planer-Fried hätte er sachkundige Hilfe.