26.Mai 2011
xxWindräder in der Feldaue zwischen Dassendorf und Brunstorf
In den letzten Tage ist infolge einer Veranstaltung der GRÜNEN in Dassendorf eine Diskussion um Windenergieanlagen zwischen Dassendorf und Brunstor entstanden.  Die GRÜNEN rufen zu Gesellschaftgründungen auf und versprechen für Landwirte und Investoren Profite. Dass alles erscheint hauptsächlich von missionarischem Eifer anstelle von Sachargumenten geprägt. Die kleine Dassendorfer Gemeinde mit ihren 7,95 qkm ist nun wirklich der ungeeigneteste Standort für einen Windenergiepark. Die CDU Dassendorf hat sich mit den Einzelheiten auseinandergesetzt und den Stand der Planung, das Zustandekommen der Vorschläge sowie die Einflussmöglichkeiten hinterfragt. Die Gemeinden und deren Bürger sind unsachlichen und willkürlichen Planungen nicht schutzlos ausgesetzt. Um den Schutz in Anspruch zu nehmen, bedarf es aber sachkundiger und informierter Kommunalpolitiker. Die Gemeindevertretung hat vor einigen Monaten einstimmig beschlossen, dass auf Gemeindegebiet keine Windräder/ -parks gebaut werden sollen. Es wird abzuwarten sein, ob es GuD und SPD mit der Bürgermeisterin Martina Falkenberg gelingt, die drohende Fehlplanung abzuwenden. Negative Erfahrungen bei der Bauleitplanung, DSL, Seniorenwohnheim, Erschließung des Gewerbegebiets sowie anderen Aufgabenfeldern  lassen nichts Gutes erwarten.

Im Folgenden soll dargestellt werden,

- die rechtlichen und planerischen Grundlagen mit Stand vom 26.5.2011
- die Möglichkeiten des Rechtschutzes gegen eine sinnlose und willkürliche Landesplanung
- die Position der Dassendorfer CDU zu diesem Eignungsgebiet


Windräder dürfen nur dort gebaut werden, wo durch die Landesplanung oder die Regionalplanung Eignungsräume ausgewiesen sind. Bei der Ausweisung von Eignungsräumen sind zahlreiche Bedingungen einzuhalten. Insbesondere sind gemäß Landesplanung 2010 maximal 1,5% der Landesfläche auszuweisen. Es sind die Standorte auszuweisen, die die geringsten Nachteile für Natur, Landschaft und Menschen mit sich bringen. Dazu gibt es im Bereich des Herzogtum Lauenburg zahlreiche gut geeignete Flächen, die im südlichen Kreisgebiet hauptsächlich östlich von Scharzenbek liegen. Der jetzt ins Auge gefasst Bereich an der B207 ist dagegen denkbar ungeeignet (Legende).An dieser Stelle sieht die Landesplanung im LEP 2010 einen Eignungsraum für Natur und Erholung (orange Schraffierung) vor. Der Kreis hat von der Gemeinde Dassendorf noch im Jahre 2006 verlangt, an dieser Stelle Flächen für ein Landschaftsschutzgebiet vorzusehen. In der Nähe liegt das FFH und Vogelschutzgebiet Sachsenwald. Ob hier jemals  eine Strasse quer durch den Sachsenwald gebaut werden sollte, dürfte ziemlich unmaßgeblich bei der Flächenauswahl für Windenergie sein. Denn die Belastungen durch Strassenflächen werden völlig anders sein, als durch Windenenergieanlagen.Sie wäre für die Fortführung der A21 ungeeignet gewesen, aber als Eignungsfläche für die Windenergie erst recht. Die Fläche ist allerdings wegen des damit verbundenen Durchbruchs durch den Sachsenwald schon lange aus der Diskussion. Diese Trasse der A21 ist gemäß LEP 2010 heute dicht an die Stadt Schwarzenbek herangeführt und  berührt das Gebiet an der B207 nicht. Die Diskussion um einen Konflikt von Weiterführung der A21 und Eignungsflächen für Windenergie zwischen Brunstorf und Dassendorf ist daher nicht verständlich.


Das LEP2010 sieht für die Ausweisung neuer Eignungsflächen  eine maßvolle Weiterentwicklung vorrangig durch Arrondierung der bestehenden Eignungsflächen vor. Das wäre auch im Kreis Herzogtum Lauenburg ohne besondere Probleme möglich. Weshalb der Kreis nun diese Fläche an der B207 zwischen Dassendorf und Brunstorf an die Landesplanung gemeldet hat, erscheint schon vom Grunde her erstaunlich. Ursache soll sein, dass die Fa. Buhk (grüner BuhK) für den ganzen Kreis eine Untersuchung angestellt hat. Dabei sei auch die hier fragliche Fläche herausgekommen. Die Meldung dieser Fläche ist aber auch aus formeller Sicht erstaunlich. Man hätte erwartet, dass gemäß Raumordnungsgesetz die Gemeinde Dassendorf an der Meldung beteiligt worden wäre. Das war aber nicht der Fall. Insofern kann die Meldung der Fläche an die Landesplanung nur als informelle (nicht nachprüfbare) Mitteilung vom Kreis an die Landesplanungsbehörde verstanden werden.

Die Landesplanungsbehörde hat entgegen den Erklärungen des politischen Raumes die Planung der Eignungsflächen für Windenergie an sich gezogen. Eigentlich sollten die Eignungsflächen durch die "kommunalisierte" Regionalplanung bestimmt werden. Das ist nun aber nicht der Fall. Die Landesplanung will für die Regionalplanung in Sachen "Eignungsflächen für die Windenergie" Vorgaben machen. Daran wird derzeit gearbeitet.

Die benachbarten Gemeinden und Städte haben bei dem ins Auge gefassten Eignungsgelände an der B207 sehr gute Argumente, die Landesplanung davon anzubringen, diese Flächen in Anspruch zu nehmen. Die Flächen an der B207 sind so schlecht geeignet, dass man sich fragen könnte, warum der Kreis seine Phantasie nicht wenigstens etwas mehr angestrengt hat, um besser geeignete Flächen in größerer Zahl zu melden. Soll sich die Landesplanungsbehörde daran die Zähne ausbeißen, weil die Kreise in der Sache nur noch an den Katzentischen sitzen?

Für die Vorgaben der Landesplanung muss das Verfahren nach Raumordnungsgesetz beachtet werden. Das heißt, dass die Gemeinden bei der Festsetzung der Eignungsräume gehört werden müssen. Grundlage einer rechtmäßigen Planungsvorgabe durch das Land ist, dass ein nachvollziehbarer Abwägungsprozess stattfindet. Die Landesplanung führt in diesem Fall direkt zu Großbauvorhaben, die die Rechte der Bürger berühren. Ist die die Ábwägung fehlerhaft, dann ist eine Klageflut zu erwarten.  Insbesondere wären die Gemeinden in der Lage, direkt eine gerichtliche Überprüfung zu veranlassen, weil in ihre Selbstverwaltungsrechte sachwidrig und willkürlich eingegriffen wurde. Die Gemeinde könnte vorher und parallel auch abwehrende Flächennutzungspläne beschließen, die dann mit der Landesplanung über Kreuz lägen. Auch auf diesem Wege ließe sich Sachlichkeit erzwingen und Willkür ausschließen.

Die jetzigen Aktivitäten der GRÜNEN sind einer gewissen Goldgräberstimmung zu zu schreiben und haben wenig Substanz. Die Aufrufe zur Bildung von Betreibergesellschaften unterstellen eine Entwicklung, die hypothetisch ist. Die Gewinne hängen stark von den zukünftigen Einspeisungsentgelten ab. Niemand wird glauben, dass die Einspeisungsentgelte die heutige Höhe behalten. Die in Erwartung gestellten Gewinne und Steuern sind ein Lockmittel für Naive und erinnern an Investitionen vom Stile "Cargolifter".

Nicht unberechtigt ist allerdings die Befürchtung, dass im kommunale Raum die Zerstörung der Landschaft später der uneinsichtigen Landesplanung ("denen da oben in Kiel") zugeschrieben wird. Das ist gegenüber den Bürgern bequemer und nimmt die lokale Selbstverwaltung aus der Kritik. Die fanatischen Anhänger der Verspargelung unserer Landschaft werden sich dann klammheimlich die Hände reiben, wenn jedermann ständig durch Rotorblätter an die deutschen Heilslehren von einer anderen und (was sonst wohl ?) besseren Welt erinnert wird. Es wird abzuwarten sein, ob sich die Gemeinden und Städte ihres Anspruchs auf eine sachgerechte Landes- und Regionalplanung bewusst sind oder ob in Zukunft Goldgräber das Bild unseres schönen Landkreise bestimmen.

Die Dassendorfer CDU lehnt die Windräder an dieser Stelle ab und wird alle Schritte unterstützen, um im weiteren Verfahren klar zu machen, dass sorgfältige und gerechte Abwägung der Vorteile und Nachteile Vorrang hat.