Steuererhöhungen von links und rechts

Wer geglaubt hat, dass die abenteuerliche Weltenrettungspoltik der Bundesregierung spurlos an den Bürgern vorbeigeht, musste sich schon in der Vergangenheit eines besseren belehren lassen. Das Land Schleswig-Holstein mittelstaendlerhat die Grunderwerbssteuer auf stolze 6,5 % erhöht und damit eine stille Enteignung der Grundeigentümer bewirkt. Die Landesregierung braucht das Geld, um das Jamaika-Bündnisses zu finanzieren und die 5.000.000.000 € (5 Milliarden)  aus der Pleite der HSH (Stegner und Carstensen lassen grüßen)  zu finanzieren. Auch die Kommunen sind durch Soziallasten ausgeblutet. 400.000 neue Hartz IV Empfänger aus der ganzen Welt hinterlassen ihre vielfältige Spur; wie übrigens auch in der Krankenversicherung.

Nun drohen Grundsteuer und Straßenunterhaltungskosten für den Bürger zu einer neuen Belastung zu werden. Während die Grundsteuer auch die Mieter trifft, bleiben die Straßenunterhaltungskosten allein an den Hauseigentümern hängen.

Bei den Straßenunterhaltungskosten kommen die Belastungen durch die Hintertür. Die Gemeinden hatten bisher die Pflicht, die Kosten der Erneuerung von Straßen auf die betroffenen Anlieger umzulegen. Das rief regelmäßig viel Ärger hervor. Hatten die Anwohner ihre Straßen durch Erschließungskosten doch schon mal bezahlt! Also verkündete die Landespolitik, dass die Pflicht der Gemeinden abgeschafft wird,  die Bürger für die Erneuerung abzukassieren. Gesagt, getan. Immerhin ein Fortschritt! Aber eine Hintertür blieb offen. Die Gemeinden bekamen die Möglichkeit, vom Bürger durch "wiederkehrende Beiträge" die Kosten dennoch abzukassieren. Es kann dazu eine Quasi-Steuer eingeführt werden, die "wiederkehrend" erhoben wird. Die Steuern gehen in einen Fond, der für die Straßenerneuerung bestimmt sein soll. Die sonstigen Steuereinnahmen werden geschont. Trotz sprudelnder Steuereinnahmen hat der Staat eben nie genug.

Kontrollmöglichkeiten eingeschränkt 


Wiederkehrende Beiträge unterscheiden sich damit von anderen Beitragserhebungen nur dadurch, daß sie Jahr für Jahr zu zahlen sind. Die Beitragslast wird, über viele Jahre verteilt, gestreckt. Die immerwährende Belastung mit „kleinen“ Beiträgen soll weniger bedrückend wirken, ja teilweise erleichternd wahrgenommen werden. Eine „kleine“ Dauerbelastung wird besser als ein Beitragsbescheid in fünfstelliger Höhe gesehen. Sozusagen ein kleineres Übel. Aber zusammengerechnet über die Jahre wird sich erfahrungsgemäß ein höherer Betrag ergeben als bei einer einmaligen Beitragszahlung. Es wird die Möglichkeit eröffnet, unbemerkt dem Bürger tiefer in die Tasche zu greifen als bisher. Da der Straßenbau in der Regel nicht mehr vor der eigenen Haustür stattfindet, erhöht sich die Gefahr das Ausbaumaßnahmen willkürlich bestimmt werden, Informationspflichten umgangen und Kontrollmöglichkeiten eingeschränkt sind. Dabei ist der Verwaltungsaufwand höher als bei einer einmaligen Beitragserhebung. Für die Erhebung des Wiederkehrenden Beitrags werden wie bei der einmaligen Beitragserhebung die Kosten der Ausbaumaßnahmen auf die Anlieger verteilt. Nur daß alle Grundstückseigentümer in einer Gemeinde oder einem Ortsteil Anlieger sind.

Vorteile nur für die Kommunen
Es wird entsprechend der in einem Abrechnungszeitraum entstandenen Kosten jedes Mal aufs neue ein Bescheid für alle Grundstückseigentümer erstellt. Wie bei der einmaligen Beitragserhebung versehen mit einer Rechtsmittelbelehrung. Der Grundstückseigentümer kann also jedes Jahr wieder einen Widerspruch einlegen oder Klage erheben. Es wird den Beitragspflichtigen aber erschwert, sich gegen Straßenbauprojekte und deren Kosten gemeinsam zur Wehr zu setzen. Bürgerinitiativen, die in der Vergangenheit manch eine ambitionierte Ausbaumaßnahme verhindert haben oder diese auf ein vernünftiges Maß reduzieren konnten, wird es erschwert sich zu organisieren. Für die Kommune haben Wiederkehrende Beiträge dagegen den Vorteil, daß sie ihren Straßenbau mittel- und langfristig planen können, da sie die Mittel dafür sicher im Haushalt verbuchen können.

In Dassendorf waren bisher Straßenerneuerungen als nachgeholte (weil versäumte) Straßenunterhaltung verstanden worden. Dorfstrasse, Müssenweg, Am Wendel, Kreuzhornweg u.a. sind ein Beispiel. Die Kosten wurden aus den allgemeinen Einnahmen  bestritten. Die Anwohner zahlten nichts. Damit soll jetzt Schluss ein. In Dassendorf soll nun eine amtsweite Lösung gefunden werden; natürlich wie man dennoch an das Geld der Bürger kommt. Neueste Idee: Man erhöht nochmals den Hebesatz für die Grundsteuer. Warum kommt eigentlich keiner auf die Idee, kommunalen Luxus zurückzufahren? 10 Jahre sind durch Missmanagement und Unfähigkeit Gewerbesteuereinnahmen ( geschätzt mehr als 1.000.000 € ) verloren gegangen. In Baugebieten schöpften Investoren allein und ungehindert die Planungsgewinne ab. Da wäre doch in Zukunft mehr möglich!

Wir werden weiter im Detail berichten. Hier finden Sie die Hintertür-Regelungen im Gesetz: Kommunalabgabenordnung § 8a

Mit der Thematik hat sich auch das OVG Koblenz und das Bundesverfassungsgericht befasst: BVG 25.6.2014

Grafik von www.bildergeschichten.eu

 

rss feedDie Corona Epidemie hat die gesamte Welt kalt erwischt. Man hätte eigentlich ahnen können, dass über kurz oder lang die Globalisierung mit der schnellen Ausbreitung von Pandemien einhergehen wird. Corona wird die Welt der Gender-Ideologen, Globalisten, Gutmenschen, Greta-Fans, Energiewender u.a. erschüttern. Nachbarschaftliche Hilfe und Zuwendung sind angesichts der sozialen und epidemiologischen Isolation angezeigt. Anywhere is out. Es sind die die Nationalstaaten, die am Ende Lösungen für Impfstoffe und für's Immpfen  fanden. Bald  wird sich die Frage stellen, wer die unvorstellbaren Kosten des wirtschaftlichen Stillstandes und der Corona-Quarantäne zu zahlen hat.  Bleiben die Beschränkungen der Freiheitsrechte erhalten? westerwelle Frühe Rufer machen nachdenklich.Die internationale Lenkungskaste in EU und UNO hat schon ihre Pläne aufgedeckt. Corona und "Klimakatastrophe" gibt den willkommenen Anlass zu einem "great Reset".  Von KLaus Schwab erfahren wir, wie wir zu leben haben. Der große Umbruch ist auch 2022 zum Thema des WEF geworden.Wie sonst können die gigantischen Schulden der Staaten bewältigt werden? Jetzt kommen die Aufwendungen für die Unterstützung der Ukraine hinzu. Tausende Flüchtlinge sind zu versorgen. Erleichternd ist die Prägung dieser Menschen durch ein geordnetes Schul- und Ausbildungssystem in ihrer Heimat. Das wird mit der Zeit die finanzielle Belastung mindern. Aber Wohnraum ist mit Geldscheinen nicht zu erzeugen. Dazu bedarf es einer starken Bauindustrie und vieler Menschen, die dort schaffen.

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Recht haben und Recht bekommen

Beim Umgang mit Behörden und Ämtern ist Vorsicht geboten. rechthabenundbekommenNicht immer halten sich diese an ihre Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit und Rechtstreue. Besonders bei Grundstücks-angelegenheiten muss der Bürger vorsichtig sein. Der sprichwörtliche längere Arm bekommt dann  seine konkrete Gestalt. Bei kleinen Ämtern und Gemeinden ist Rechtstreue ein dehnbarer Begriff. Wie Sie sich unter diesen Bedingungen am besten verhalten, das lesen Sie hier.

Umgang mit Amt und Bürgermeister

 

 

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